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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das Corona-Virus hält die ganze Welt in Atem und führt zu einer spürbaren Verunsicherung. Neben den wirtschaftlichen Sorgen machen sich viele Unternehmer und Privatpersonen zunehmend Gedanken über ihre persönliche Vorsorge und Nachfolge. So führt uns das Virus unmissverständlich vor Augen, dass niemand vor einer vorübergehenden Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit gefeit und unser Leben endlich ist. Eine entsprechende „Notfallvorsorge“ in der Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist daher unverzichtbar, um die Folgen einer (vorübergehenden) Handlungsunfähigkeit auf unternehmerischer Ebene und im Privatbereich bestmöglich abzufedern. Darüber hinaus sollten insbesondere Unternehmer frühzeitig eine Verfügung von Todes wegen erstellen, um den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge abzuwenden. Diese eignet sich meist nicht zur Sicherung der Unternehmenskontinuität und birgt die Gefahr der Zersplitterung des Unternehmens in sich.
Konsequenzen einer fehlenden Vorsorge
Eine fehlende Vorsorge kann zu folgenden Konsequenzen im privaten und unternehmerischen Bereich führen:
- Blockade des Unternehmens auf längere Zeit, da die Führungsebene vorübergehend handlungs- und geschäftsunfähig ist. Schnelle und unbürokratische Entscheidungen können nicht mehr getroffen werden!
- Keine gesetzliche Vertretungsbefugnis von Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen. Diese werden auch nicht ohne weiteres zum Betreuer bestellt.
- Die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers ist zeitaufwendig und kostspielig. Der Berufsbetreuer als fremder Dritter wird mit der Vermögenssorge betraut und erhält Einblick in geschützte Firmeninterna.
- Zersplitterung des Vermögens aufgrund Erbauseinandersetzung,
- Streit über die Erbaufteilung unter Familienangehörigen,
- massive Liquiditätsbelastung aufgrund sofort fälliger Ansprüche (Pflichtteil, Zugewinnausgleich, gesellschaftsrechtliche Abfindungszahlungen, Erbschaftsteuer) gegen die Erben.
- Unternehmen und das sonstige Vermögen können aufgrund der gesetzlichen Erbberechtigung von Verwandten an „Familienfremde“ fallen.
Maßnahmen zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit
Zur Absicherung der eigenen Handlungsfähigkeit sowie der Funktionsfähigkeit des Unternehmens ist eine maßgeschneiderte Vorsorge- und Nachfolgeplanung unerlässlich, die folgende Maßnahmen und Gesichtspunkte umfassen sollte:
- Gesellschaftsvertraglich abgestimmte Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung ,
- alternative Vorsorgemaßnahmen im unternehmerischen Bereich, wenn Vorsorgevollmachten nicht zur Absicherung der Unternehmensfortführung geeignet sind.
- Erstellung einer maßgeschneiderten Verfügung von Todes wegen,
- Abstimmung der Verfügung von Todes wegen mit einer etwaigen Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag (Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht!),
- Überprüfung und Anpassung der bestehenden Verfügung von Todes wegen auf die aktuelle Lebenssituation (zum Beispiel Geschiedenentestament).
- Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw. Herabsetzung von Liquiditätsabflüssen aufgrund hoher Erbschaftsteuerzahlungen, Pflichtteilsansprüche oder Zugewinnausgleichsansprüche.
- Schutz des Privatvermögens vor Zugriff Dritter (zum Beispiel Haftungsansprüche).
Praxishinweis
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne bei der schnellen Umsetzung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge sowie bei der langfristigen (steueroptimierten) Nachfolgeplanung.
GUT INFORMIERT!
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