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Grünes Licht aus Brüssel

EEG 2021 beihilferechtlich weitgehend genehmigt

Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 das neue, zum Jahresanfang in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2021“) beihilferechtlich genehmigt. Der genaue und damit allein verbindliche Umfang der beihilferechtlichen Genehmigung wird in Kürze von der EU-Kommission im Beihilfenregister unter der Nummer SA.57779 zugänglich gemacht. Im Umfang der Genehmigung kann das Gesetz damit ab sofort angewendet werden. Die beihilferechtliche Genehmigung schafft endlich die so dringend erwartete Rechtssicherheit für erforderliche Investitionen in die Energie der Zukunft. Mit der Regelung fördert Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie aus Grubengas und gewährt Teilbefreiungen von der EEG-Umlage.

Die beihilferechtliche Genehmigung umfasst allerdings nicht alle Regelungen aus dem EEG 2021. Einzelne Teile der Novelle, beispielsweise die Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung durch Südquoten, die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Photovoltaik und Windkraft an Land für 2022 sowie eine gesetzliche Vollbefreiung des grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage sind nicht enthalten. Die noch nicht genehmigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung gesondert bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Die Neuerungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen auch weiterhin gewährleisten sowie zur Verringerung der Verschmutzung durch Schiffe in Seehäfen beitragen. Wettbewerbsverzerrungen sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelungen des EEG 2021 mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, da sie Förderprojekte für erneuerbare Energiequellen und geringere Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal unterstützt.

Zur Website Europäische Kommission

Zur Website des BMWI

 

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