Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt die einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt (z. B. zu Sicherheit, Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz). Sie ist nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter eine CE-pflichtige EU-Richtlinie oder -Verordnung fallen – etwa Maschinen, elektrische/elektronische Geräte, Spielzeug, Medizinprodukte oder persönliche Schutzausrüstung.
Für viele andere Produkte (z. B. Lebensmittel, Kosmetika, Chemikalien, Möbel) ist CE nicht vorgesehen und darf nicht angebracht werden.
Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel nach einer Konformitätsbewertung durch den Hersteller; bei risikobehafteten Produkten muss zusätzlich eine notifizierte Stelle einbezogen werden. CE ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU, wenn eine Pflicht besteht, und signalisiert Behörden und Kunden, dass grundlegende Anforderungen eingehalten werden.
Kurz gesagt: CE heißt nicht „geprüft von der EU“, sondern „Hersteller bestätigt Konformität mit geltendem EU-Recht“.