Am 20. Dezember 2022 hat die OECD rund ein Jahr nach Veröffentlichung der Modellregelungen zusätzliche Vorgaben zu
„Safe Harbours and Penalty Relief“ veröffentlicht.
Diese sogenannten Safe Harbours dienen als Übergangserleichterungen für Wirtschaftsjahre innerhalb des Zeitraums 2024 bis 2026. Im Rahmen des im Januar 2026 veröffentlichten Side-by-Side-Pakets wurde der Übergangszeitraum um ein weiteres Jahr verlängert. Der Transitional CbCR Safe Harbour gilt nun auch für Wirtschaftsjahre, die spätestens am 31. Dezember 2027 beginnen und nicht nach dem 30. Juni 2029 enden.
Ziel ist es, Unternehmen die erstmalige Anwendung der Pillar-2-Regelungen zu erleichtern.
Langfristig ist die Entwicklung permanenter Safe-Harbour-Regeln vorgesehen.
Wird für eine Jurisdiktion ein Safe Harbour in Anspruch genommen,
- wird die Top-up Tax auf null reduziert, und
- der GloBE Information Return kann mit deutlich weniger Angaben abgegeben werden.
Für die Inanspruchnahme muss mindestens einer von drei Tests erfüllt werden.
Die Berechnungen können auf Daten aus dem Country-by-Country Reporting (CbCR) und der Rechnungslegung basieren.
Zu beachten ist der Grundsatz „once out, always out“ – wer in einem Jahr keinen Safe Harbour nutzt, kann ihn auch künftig nicht mehr anwenden.
De-Minimis-Test
Ein Safe Harbour gilt, wenn:
- der Umsatz aller Geschäftseinheiten in der Jurisdiktion unter 10 Mio. € liegt, und
- der Gewinn im selben Jahr unter 1 Mio. € bleibt.
Die Daten stammen aus dem CbCR.
Dieser Test ist vor allem für Jurisdiktionen mit kleineren Einheiten relevant, da Pillar 2 nur Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz über 750 Mio. € betrifft.
Vereinfachter Effective-Tax-Rate-(ETR)-Test
Ein Safe Harbour gilt, wenn die ETR in der Jurisdiktion mindestens beträgt:
- 15 % (für 2023 / 2024)
- 16 % (für 2025)
- 17 % (für 2026 und 2027)
Die Berechnung erfolgt vereinfacht auf Basis von:
- in der Rechnungslegung erfassten laufenden und latenten Steuern (Covered Taxes),
- im Verhältnis zum im CbCR ausgewiesenen Einkommen.
Diese Methode ähnelt der Systematik aus den OECD-Modellregelungen und ist in der Praxis am verbreitetsten.
Routine-Profits-Test
Ein Safe Harbour gilt, wenn der Gewinn vor Steuern laut CbCR in der Jurisdiktion unterhalb des Betrags liegt, der sich aus der substanzbasierten Freistellung nach Art. 5.3 der OECD-Regelungen ergibt.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
- 5 % der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und
- 5 % der Buchwerte materieller Vermögensgegenstände
(Übergangsweise: 10 % bzw. 8 %).
Besonders relevant für Verlustgesellschaften oder produzierende Einheiten, da hier keine oder nur geringe Gewinne vorliegen.