Der geplante Ausstieg aus der Erdgasversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung bestehender Erdgasinfrastrukturen – dies betrifft insbesondere die Gasnetze. Vor diesem Hintergrund stehen viele Netzbetreiber zunehmend vor der Frage, wie Gasnetze bilanziell zu behandeln sind, wenn sich ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer verkürzt oder ein Rückbau bzw. eine Stilllegung absehbar wird.
Zahlreiche nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen, etwa im Rahmen des EU-Green-Deal, prägen maßgeblich die ESG-Aktivitäten der Unternehmen. Auch wenn regulatorische Anforderungen an die ESG-Berichterstattung nach CSRD/ESRS im Rahmen der Omnibus-Initiative der EU reduziert werden, bleiben zahlreiche andere heterogene ESG-bezogenen Verordnungen oder Richtlinien bestehen bzw. werden erst noch eingeführt. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind von diesen Vorgaben betroffen. Zur Bewältigung dieser Anforderungen empfiehlt sich daher auch für von der CSRD nicht mehr betroffene Unternehmen die Implementierung und Nutzung eines um die ESG erweiterten Compliance Management Systems (CMS). Die Hinzuziehung von Rahmenwerken zur (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichterstattung kann zudem einen Arbeitsrahmen für das ESG-Management schaffen. Berichtsstrukturen und Compliance-Management greifen ineinander, schaffen Synergien und reduzieren den Mehraufwand.
Durch die Zustimmung des EU-Parlaments am 16. Dezember 2025 wurde die Einigung aus den Trilogverhandlungen zur Anpassung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den Sorgfaltspflichten gemäß Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) endgültig. Damit wurde ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum ersten Omnibus-Paket vollzogen, das auf die Entlastung und Vereinfachung bestehender Berichtspflichten abzielt. Wir beleuchten, welche Unternehmen jetzt in den Anwenderkreis der CSRD und CSDDD fallen und welche Schritte jetzt angegangen werden sollten.
Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG den Vorschlag für die Überarbeitung der zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) als „Technical Advice“ an die EU-Kommission übermittelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert EFRAG auf die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets und das Feedback aus der vorangegangenen öffentlichen Konsultation des Entwurfs zur Überarbeitung des ESRS Set 1 vom 31. Juli 2025. Ziel ist, die Anwendbarkeit der Standards deutlich zu verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der regulatorischen Zielsetzungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des EU Green Deal.
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Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Position zum ersten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Geplant sind Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD mit dem Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren und Schwellenwerte anzuheben.
Am 5. August 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgelegt. Ziel ist es, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) 2024 beschlossenen Reformen praxistauglicher zu gestalten. Der Entwurf konzentriert sich auf die Verbesserung der Umsetzungsprozesse, die Flexibilisierung der Finanzierung und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung in Deutschland.
Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.
Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG Entwürfe zur Überarbeitung der zwölf ESRS-Standards (Set 1) und des Glossars (Annex II) veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsstandards verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der CSRD-Ziele. Die Entwürfe stehen bis zum 29. September 2025 zur öffentlichen Konsultation.
Unternehmen, die ein wirksames Tax Compliance Management System implementieren, können nicht nur Haftungsrisiken minimieren – sie profitieren künftig auch von möglichen Prüfungserleichterungen im Rahmen der EGAO-Pilotphase. Unser aktueller Praxishinweis zeigt, worauf es bei der Umsetzung nach IDW PS 980 n.F. ankommt.