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Die Steuerbehörden verschärfen die Gangart und erhöhen den Kontrollumfang und die Aggressivität gerade bei Betriebsprüfungen. Gleichzeitig sinkt die Schwelle zur Annahme eines strafrechtlichen Anfangsverdachts, sodass bei fehlerhaften Angaben in der Steuererklärung immer häufiger der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht. Ob Umsatzsteuer, Verrechnungspreise oder Quellensteuern – selbst kleinere Pflichtverletzungen können bereits strafrechtliche Ermittlungen auslösen, obwohl sich derartige Fehler im operativen Tagesgeschäft der meisten Unternehmen kaum vermeiden lassen. Wird den Finanzbehörden ein Fehler bekannt, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Verantwortlichkeit und der persönlichen Haftung. Den betroffenen Unternehmen und/oder ihren leitenden Organen drohen empfindliche Sanktionen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zeigen Ihnen praxiserfahrene Experten anhand konkreter Fälle aus Beratersicht auf, wie schnell Geschäftsführer und Leiter der Steuerabteilungen mit persönlichen Strafverfahren konfrontiert sein können. Außerdem erfahren Sie, wie Sie durch ein maßgeschneidertes Tax Compliance Management System den Vorsatzvorwurf der Finanzverwaltung entkräften und gleichzeitig Ihre bestehenden Prozesse auf ihre Wirksamkeit überprüfen können.
Wann: 14. Juni 2017
Wo: Warth & Klein Grant Thornton AG, Kleiner Burstah 12, 20457 Hamburg
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Detailinformationen zur Veranstaltung sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier [ 227 kb ]. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
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