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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kantinen und Cafés ab 2026
Die Umsatzsteuer auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie wurde zum 1. Januar 2026 von bisher 19 Prozent (Regelsteuersatz) auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gesenkt. Damit entfällt die bisherige Differenzierung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Speisen zum Mitnehmen und zum Verzehr vor Ort. Für den Ausschank von Getränken bleibt es hingegen beim Regelsteuersatz von 19 Prozent. Ziel der Neuregelung ist die Förderung der Gastronomiebranche. Wichtig: Die Finanzverwaltung hat bereits Vereinfachungsregelungen für sogenannte Kombiangebote getroffen.