Aktuelle Themen

BFH-Beschluss: Das Verfahrensrecht bei doppelstöckigen Personengesellschaften

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Doppelstöckige Personengesellschaften bereiten im Ertragsteuerrecht seit Langem Probleme. Trotz ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit stellen sie keinen „einheitlichen“ Rechtsträ-ger dar, denn „eine allgemeine Konzernbesteuerung ist dem Einkommensteuerrecht fremd“ (BFH v. 27.9.2023 – IV R 8/21, BStBl. II 2024, 110, Rz. 37). Grundlegend bleibt die Entschei-dung des Großen Senats des BFH aus dem Jahr 1991 (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691), wonach in einer doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaft die Gesell-schafter der Oberpersonengesellschaft nicht (auch) Mitunternehmer der Unterpersonengesell-schaft sind. Der „Durchgriff“ durch die Obergesellschaft ist demnach ausgeschlossen. Aber auch das Verfahrensrecht bei der doppelstöckigen Personengesellschaft hat seine Tücken (I B 38/24).

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Stromsteuerbefreiung 2026: Zentrale Änderungen und Handlungsbedarf für Betreiber von PV-, Wind- und KWK-Anlagen

Energy Tax Update 2026

Neue Regeln zur Stromsteuerbefreiung ab 2026: Änderungen bei Anträgen, Anlagenbegriff und Pflichten für Betreiber von PV-, Wind- und KWK-Anlagen. Was betroffene Unternehmen jetzt über die Reform wissen müssen.

| Lesezeit 3 Min. |

Globale Steuerlandschaften im Wandel: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

So sichern internationale Unternehmen ihre steuerliche Stabilität

Die globale Steuerlandschaft befindet sich nicht nur im Wandel – sie verändert sich strukturell und dauerhaft. Unternehmen können darauf nicht mehr nur reagieren, sondern müssen ihre Steuerfunktion strategisch und proaktiv neu ausrichten.

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Neue Pflichten im Onlinehandel – Widerrufsbutton, Garantien und Gewährleistung

Was Handels- und E-Commerce-Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 19. Juni 2026 tritt § 356a BGB n.F. in Kraft und verpflichtet Online- und Marktplatz-Händler, für alle online geschlossenen B2C-Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Das Ziel: Der Widerruf soll so einfach sein wie der Vertragsschluss selbst.

Klaus Brisch
Marco Müller-ter Jung
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BFH-Urteil: Kein „universeller“ Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Der Progressionsvorbehalt des § 32b EStG für steuerfreie Einkünfte ist ein Vorbehalt ge-genüber der allgemeinen Tarifvorschrift des § 32a EStG: Diese kommt nur „vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c“ EStG zur Anwendung (§ 32a Abs. 1 Satz 2 EStG). Der Vorbehalt aus § 32b EStG ist allerdings in einem Katalog in § 32b Abs. 1 EStG ab-schließend abgegrenzt. Eine Ausweitung über den Katalog hinaus auf weitere steuerfreie Einkünfte – insbesondere aus dem Katalog des § 3 EStG – lehnt der BFH in ständiger Rechtsprechung ab (X R 29/22).

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Aktuelle Presseinformationen

Grant Thornton in Deutschland tritt dem Stifterrat der Stiftung Lesen bei

Mai 2026

Die Stiftung Lesen gewinnt mit der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein neues Mitglied in ihrem Stifterrat. Seit 2025 setzt sich das Unternehmen für die Leseförderung ein und engagiert sich nun mit der Stiftung Lesen langfristig für das Gesellschaftsthema. Damit wächst das Netzwerk der Stiftung um einen starken Partner, der wirtschaftliche Erfahrung, gesellschaftliche Verantwortung und konkrete Unterstützung für bessere Bildungschancen zusammenbringt.

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

April 2026

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

Grant Thornton steigert Jahresumsatz im Geschäftsjahr 2024/25 auf 264 Mio. Euro

März 2026

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Grant Thornton in Deutschland beendet das Geschäftsjahr 2024/25 zum 30. September 2025 mit einem Konzernumsatz von 264 Mio. Euro (plus 6 Prozent gegenüber Vorjahr).