Zoll: Abgaben, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden.
Verbrauchsteuern: Nationale Abgaben auf bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol, Energie oder Strom – unabhängig davon, ob sie importiert oder inländisch produziert werden.
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Entspricht der Umsatzsteuer und fällt beim Import von Waren in die EU an. Sie kann bei entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung wieder geltend gemacht werden.
Die drei Abgabenarten greifen ineinander, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage und Wirkung.