BECV: Neue beihilfeberechtigte Sektoren – Frist bis 14.09.2026
Energie & FörderprogrammeDie BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde jüngst erweitert: Neue beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren sind hinzugekommen, und Unternehmen erhalten zusätzliche Möglichkeiten zur Beantragung von Beihilfen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Juni 2026 ist zugleich die Antragsfrist gestartet. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, Fristen und daraus resultierenden Handlungsbedarfe.