AgNes: Bundesnetzagentur legt Entwurf für eine neue Netzentgeltsystematik vor

Energie & Regulatorik

Von: Peter Schmidt

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Systematik der Stromnetzentgelte grundlegend neu ordnen.

Mit dem am 6. August 2026 veröffentlichten Entwurf zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes) liegt erstmals ein vollständiger Vorschlag für die künftige Ausgestaltung der von den Netznutzern zu zahlenden Netzentgelte vor. Die neue Systematik soll die aktuellen Regelungen zur Bildung der Stromnetzentgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ablösen und ab 1. Januar 2029 gelten.

Hinter AgNes steht die Frage, wie die Netzentgelte an ein Stromsystem angepasst werden können, das sich in den vergangenen Jahren stark verändert hat. Wind- und Photovoltaikanlagen speisen Energie zunehmend dezentral ein. Gleichzeitig kommen neue Stromverbraucher wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Elektrolyseure und Rechenzentren hinzu. Speicher ermöglichen es zudem, den Bezug und die Einspeisung von Strom zeitlich zu verschieben.

Die BNetzA möchte deshalb nicht nur die Finanzierung der Netze, sondern zunehmend auch die effiziente Nutzung vorhandener Netzkapazitäten über die Netzentgelte abbilden.

Einspeisung wird erstmals grundsätzlich entgeltpflichtig

Die wohl sichtbarste Änderung betrifft die Erzeuger. Bislang werden Netzentgelte grundsätzlich von denjenigen gezahlt, die Strom aus dem Netz entnehmen. Für die Einspeisung gibt es dagegen grundsätzlich kein entsprechendes Entgelt. Das soll sich künftig ändern: Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW sollen grundsätzlich ein Einspeiseentgelt zahlen. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Prosumer-Konstellationen und Steckersolargeräte. 

Das Entgelt soll kapazitätsbasiert sein. Entscheidend ist also grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Einspeisekapazität und nicht die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Damit wird die Frage, wie viel Netzkapazität für eine Anlage vorgehalten werden muss, künftig auch wirtschaftlich relevant. 

Für bestehende und bestimmte bereits verbindlich geplante Anlagen sieht der Entwurf einen weitreichenden Vertrauensschutz vor.

Kapazität wird wichtiger

Auch auf Seite der Verbraucher soll die Netzkapazität stärker in den Mittelpunkt rücken. Für größere Letztverbraucher sieht der Entwurf ein Modell aus Kapazitätsentgelt und zwei Arbeitspreisen vor. Die Netznutzer sollen jährlich eine Kapazität bestellen. Für die Entnahme innerhalb dieser bestellten Kapazität gilt der reguläre Arbeitspreis („AP1“); für eine darüberhinausgehende Entnahme gilt ein höherer Arbeitspreis („AP2“). Damit soll ein Anreiz entstehen, die benötigte Netzkapazität möglichst realistisch zu bestimmen und Leistungsspitzen zu vermeiden. 

Für kleinere Letztverbraucher bleibt es dagegen grundsätzlich bei der bekannten Kombination aus Grund- und Arbeitspreis.

Sonderregeln für Speicher und Elektrolyseure

Speicher lassen sich nur eingeschränkt in das klassische Modell „Verbraucher zahlt pro Kilowattstunde“ einordnen. Sie beziehen Strom aus dem Netz, um ihn später wieder einzuspeisen. Ein Arbeitspreis auf jede Ladebewegung würde deshalb gerade die gewünschte Flexibilität verteuern. Für netzgekoppelte Speicher sieht AgNes daher grundsätzlich ein Kapazitätsentgelt, aber keinen entsprechenden Arbeitspreis vor. Anlagengekoppelte Speicher werden gesondert behandelt; unter bestimmten Voraussetzungen können messtechnisch abgegrenzte Speicherstrommengen von Arbeitspreisen ausgenommen werden.

Auch für Elektrolyseure gibt es ein eigenes Modell. Elektrolyseure zur Herstellung von grünem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff sollen grundsätzlich ein reines Kapazitätsentgelt zahlen. Für andere Elektrolyseure gelten dagegen die regulären Regelungen für Letzverbraucher.

Auch Prosumer werden berücksichtigt

Eine weitere Neuerung betrifft Prosumer, also insbesondere Haushalte oder andere Letztverbraucher, die über denselben Netzanschluss Strom beziehen und zugleich selbst Strom erzeugen. Auch bei ihnen bleibt die Netzinfrastruktur grundsätzlich erforderlich, obwohl weniger Strom aus dem Netz bezogen wird. Der Entwurf sieht deshalb für bestimmte Prosumer in der Niederspannung einen Aufschlag in Höhe von 70 bis 90 Prozent des regulären Grundpreises vor. Steckersolargeräte sind hiervon ausgenommen.

Die Regelung folgt damit einem anderen Gedanken als das Einspeiseentgelt: Nicht die Einspeisung, sondern die Vorhaltung des Netzanschlusses soll stärker berücksichtigt werden.

Die Netzkosten werden anders verteilt

AgNes betrifft nicht nur die Entgelte einzelner Netznutzer. Auch die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen soll neu geordnet werden. Künftig soll der netzbezogene Letztverbrauch eine stärkere Rolle dabei spielen, wie Kosten vorgelagerter Netzebenen auf nachgelagerte Netze verteilt werden. Die BNetzA will damit die Kostenverteilung stärker an der tatsächlichen Nutzung des Netzes ausrichten. Die Übertragungsnetzentgelte sollen dagegen weiterhin bundesweit einheitlich sein.

Perspektivisch: dynamische Netzentgelte

Die langfristig wohl weitreichendste Neuerung steht aktuell noch nicht vollständig fest: dynamische Netzentgelte. Heute sind Netzentgelte grundsätzlich unabhängig davon, ob das Netz zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders stark oder schwach ausgelastet ist. Künftig sollen zumindest für bestimmte Netznutzer zeitlich und regional differenzierte Preissignale möglich werden. Für Speicher ist eine Einführung spätestens zum 1. Januar 2033, für Erzeugungsanlagen spätestens zum 1. Januar 2035 vorgesehen; ein früherer Start ist möglich. Die konkrete Ausgestaltung soll in weiteren Verfahren festgelegt werden.

Damit erhalten Netzentgelte perspektivisch eine zusätzliche Funktion: Sie sollen nicht nur die Kosten der Netzinfrastruktur verteilen, sondern auch Anreize für eine netzdienliche Nutzung schaffen.

Fazit: AgNes ist mehr als eine neue Berechnung der Netzentgelte

Die zahlreichen Einzelregelungen des Entwurfs zielen im Ergebnis auf einen grundlegen Wandel ab:

  1. Die Finanzierung der Netzkosten wird breiter aufgestellt: Neben den klassischen Netznutzern auf der Entnahmeseite sollen künftig auch Einspeiser, Stromspeicher und Elektrolyseure – jeweils unter bestimmten Bedingungen – an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligt werden.
  2. Netzkapazität wird als wirtschaftliche Größe wichtiger – für Verbraucher ebenso wie für Erzeuger und Speicher.
  3. Netzentgelte sollen perspektivisch stärker auf die jeweilige Netzsituation reagieren und damit auch Verhaltensanreize setzen.

AgNes ist deshalb mehr als eine neue Berechnung der Netzentgelte. Die Reform versucht, die Netzentgeltstruktur an ein Stromsystem anzupassen, in dem nicht mehr allein die Menge des transportierten Stroms entscheidend ist, sondern zunehmend auch, wann, wo und mit welcher Kapazität das Netz genutzt wird.

Die endgültige Festlegung steht noch aus. Der aktuelle Entwurf befindet sich bis zum 18. September 2026 in der Konsultation. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen zu dem Entwurf bzw. zu AgNes haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung!