Globale Warenströme, klare Steuerstrategie

Mehr Sicherheit bei Zoll & Verbrauchsteuern sowie Energiesteuern

Internationale Warenströme bringen nicht nur Chancen, sondern auch komplexe Abgabenpflichten mit sich. Ob Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern oder Energiesteuern – schon kleine Fehler können hohe Kosten oder Risiken nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre zoll- und steuerrechtlichen Pflichten sicher zu erfüllen, Prozesse effizient zu gestalten und finanzielle Entlastungen konsequent auszuschöpfen. So gewinnen Sie Klarheit, reduzieren Belastungen und schaffen Freiräume für Ihr Kerngeschäft.

Unser Ansatz für Ihre umfängliche Beratung

Damit Sie Chancen nutzen, Risiken vermeiden und Ihr Steuerpotenzial voll ausschöpfen, unterstützen wir Sie mit:

  • Interdisziplinärer Beratung: Außenwirtschaftsrecht und Energierecht greifen bei uns nahtlos ineinander.
  • Praxisnaher Umsetzung: Von der Analyse bis zur operativen Abwicklung begleiten wir Sie auf Augenhöhe.
  • Nachweisbarer Entlastung: Wir senken Steuerlasten, sichern Compliance und schaffen Freiräume für Ihr Kerngeschäft.
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Unsere Leistungen

Wir machen Abgaben steuerlich beherrschbar.

Die richtige Behandlung von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer ist entscheidend für Ihre Liquidität. Wir prüfen die Zolltarifierung Ihrer Waren, analysieren die Abgabenlast und identifizieren mögliche Entlastungen. Dabei stellen wir sicher, dass Sie von Vereinfachungen und Sonderregelungen profitieren, ohne Risiken in Kauf zu nehmen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Optimierung der Zolltarifnummern und Zollwerte
  • Nutzung von Verfahren wie Zolllager oder aktive/passive Veredelung
  • Analyse und Optimierung der Einfuhrumsatzsteuerabwicklung
  • Begleitung bei Anträgen und Kommunikation mit den Zollbehörden

Transparenz und Entlastung bei Verbrauchsteuern.

Verbrauchsteuern betreffen zahlreiche Branchen – von Tabak und Alkohol bis hin zu Energieprodukten. Fehler in der Abwicklung führen schnell zu Nachzahlungen und Sanktionen. Wir sorgen für Transparenz in Ihren Prozessen, begleiten Sie bei Anträgen und setzen steuerliche Gestaltungsspielräume konsequent um.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zu Tabak-, Alkohol- und weiteren Verbrauchsteuern
  • Prüfung von Entlastungstatbeständen und Rückerstattungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Nachweisführung
  • Vertretung im Rahmen von Verbrauchsteuerprüfungen

Kosten senken durch gezielte Entlastungen.

Energie- & Stromsteuern stellen für viele Unternehmen erhebliche Kosten dar – gleichzeitig gibt es zahlreiche Entlastungstatbestände, die häufig ungenutzt bleiben. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, und begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zu allen relevanten Energie- & Stromsteuervorschriften
  • Antragstellung und Unterstützung bei Entlastungsanträgen
  • Risikoanalyse und Vorbereitung auf Prüfungen
  • Prozessoptimierung zur dauerhaften Senkung der Steuerlast

Effiziente Abläufe für nachhaltige Compliance.

Eine saubere Prozess- und Organisationsstruktur ist die Grundlage für rechtssichere und effiziente Abgabenabwicklung. Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Gestaltung und Implementierung Ihrer Prozesse – von der ERP-Abbildung bis zum internen Kontrollsystem.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Analyse und Optimierung bestehender Abläufe
  • Unterstützung bei der IT- und ERP-Prozessgestaltung
  • Aufbau von internen Kontrollsystemen und Compliance-Strukturen
  • Schulungen und Workshops für Ihre Teams

Gut vorbereitet in jede Prüfung.

Zoll- und Steuerprüfungen sind für Unternehmen oft mit Unsicherheit und hohen Risiken verbunden. Wir begleiten Sie umfassend – von der Vorbereitung über die Kommunikation mit Behörden bis hin zur Verteidigung im Einspruchs- oder Klageverfahren.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Vorbereitung auf Zoll- und Verbrauchsteuerprüfungen
  • Unterstützung während laufender Prüfungen (inkl. Dokumentation & Kommunikation)
  • Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung
  • Vertretung Ihrer Interessen in Rechtsbehelfsverfahren

Neben der steuerlichen Perspektive begleiten wir Sie auch rechtlich – von Exportkontrolle bis Sanktionsrecht.

Häufig gestellte Fragen zu Zoll- Energie- & Verbrauchsteuern

Zollgebühren entstehen, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt werden. Die Höhe richtet sich nach der Zolltarifnummer (Warennummer), dem Zollwert und dem Ursprungsland der Ware.

Neben den Zollgebühren können zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern anfallen. Eine korrekte Klassifizierung ist entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Zoll: Abgaben, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden.

Verbrauchsteuern: Nationale Abgaben auf bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol, Energie oder Strom – unabhängig davon, ob sie importiert oder inländisch produziert werden.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Entspricht der Umsatzsteuer und fällt beim Import von Waren in die EU an. Sie kann bei entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung wieder geltend gemacht werden.
Die drei Abgabenarten greifen ineinander, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage und Wirkung.

Die EUSt entfällt in bestimmten Fällen, z. B.:

  • wenn Waren nach der Einfuhr direkt steuerfrei in ein anderes EU-Land geliefert werden,
  • wenn spezielle Zollverfahren genutzt werden (z. B. Zolllager, aktive oder passive Veredelung, vorübergehende Verwendung),
  • oder wenn besondere Befreiungstatbestände greifen.

Ob eine Befreiung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine präzise Gestaltung von Lieferketten und die Beantragung geeigneter Verfahren sind dafür entscheidend.

Unternehmen – besonders energieintensive Betriebe – können zahlreiche Steuerentlastungen nutzen, z. B.:

  • Spitzenausgleich (für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes),
  • Steuerermäßigungen für bestimmte Prozesse und Verwendungen,
  • Steuerbefreiungen bei erneuerbaren Energien oder in Sonderfällen.

Viele dieser Entlastungen müssen aktiv beantragt werden. Wir unterstützen dabei, alle Potenziale auszuschöpfen und Risiken in der Antragstellung zu vermeiden.

Behörden prüfen, ob Abgaben korrekt berechnet und abgeführt wurden. Dabei werden Unterlagen, Buchführungsdaten, IT-Systeme und Prozesse genau analysiert.

Schon kleine Fehler bei Zolltarifnummern oder Verbrauchsteueranmeldungen können zu hohen Nachforderungen führen. Eine gute Vorbereitung mit klarer Dokumentation und funktionierenden Kontrollsystemen ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden.

Eine falsche Zolltarifnummer kann gravierende Folgen haben:

  • zu hohe oder zu niedrige Abgaben,
  • Nachforderungen und Zinsen,
  • Bußgelder oder sogar Strafverfahren bei Vorsatz.

Die korrekte Tarifierung ist komplex und oft interpretationsabhängig. Daher lohnt es sich, Experten einzubeziehen, die Waren richtig klassifizieren und Streitigkeiten mit den Zollbehörden vermeiden helfen.

Sobald Sie regelmäßig Waren importieren/exportieren, energieintensiv produzieren oder mit einer Zoll- oder Verbrauchsteuerprüfung rechnen müssen.

Auch wenn Sie Prozesse in Ihrem ERP-System abbilden oder Entlastungen beantragen wollen, ist externe Expertise sinnvoll. Frühzeitige Beratung spart Kosten, minimiert Risiken und verschafft Sicherheit im Umgang mit Behörden.