Aufgrund politischer Vorgaben und damit einhergehenden Gesetzesänderungen sowie Vorgaben zur Dekarbonisierung besteht ein hoher Beratungsbedarf im Bereich der Wärmeversorgung. Wir beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung- und versorgung.
Unsere Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung von Wärmelieferverträgen auf ihre Rechtskonformität, insbesondere mit Blick auf vereinbarte Vertragslaufzeiten und Preisanpassungsreglungen, die Erarbeitung von neuen, der aktuellen Rechtslage entsprechenden, Vertragsregelungen und die Erstellung von Neukundenverträgen.
Im Zusammenhang mit bestehenden Endkundenverträgen unterstützen wir unsere Mandanten außerdem bei der Entwicklung einer rechtssicheren Umstellungsstrategie sowie der konkreten Umstellung und Kundenkommunikation. Insbesondere unwirksame Preisanpassungsklauseln stellen ein hohes wirtschaftliches Risiko für Wärmeversorgungsunternehmen dar, weswegen wir unsere Mandanten auch in diesem Zusammenhang interdisziplinär beraten und praxisnah unterstützen.