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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Die Bundesregierung hat bereits in steuerlicher Hinsicht Maßnahmen ergriffen, die Unternehmen helfen sollen, während der Corona-Krise ihre Liquidität zu verbessern. So ist es beispielsweise möglich, Zahllasten aus Umsatzsteuervoranmeldungen stunden zu lassen sowie die Sondervorauszahlung für 2020 nachträglich auf Null herabzusetzen. Auch von Vollstreckungsmaßnahmen soll derzeit bei unmittelbar betroffenen Unternehmen abgesehen werden.
Darüber hinaus können Unternehmen jedoch auch intern Prozesse prüfen, die umsatzsteuerlich zu einer besseren Liquidität verhelfen. Hierbei sind folgende kurz- bzw. mittelfristige Maßnahmen denkbar:
- Dauerfristverlängerung: Erstmalige Beantragung (mit einer Sondervorauszahlung von EUR 0,00), um die Fälligkeit der Zahlung auch ohne Stundung eine Voranmeldungsperiode nach hinten zu verschieben.
- Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG: Prüfung der Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber Kunden, um eine Erstattung bereits gezahlter Umsatzsteuer zu erwirken.
- Anzahlungsrechnungen: Prüfung der bisherigen korrekten Besteuerung beim Voranmeldungsprozess, da die Steuer erst mit Vereinnahmung der Anzahlung entsteht (keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer; § 13 Absatz 1 Nummer 1a Satz 4 UStG).
- Vorsteuerquote: Ermittlung auf Monatsbasis anstatt erst im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung, sofern dies kurzfristig zu einer höheren Quote führt.
- Eingangsrechnungen: Prüfung und Verbesserung des Prozesses zur Anforderung korrigierter Eingangsrechnungen, die aufgrund fehlender Rechnungspflichtangaben bisher nicht beim Vorsteuerabzug berücksichtigt wurden.
- Vergütungsverfahren: Antragstellung auch unterjährig für Vorsteuerbeträge bis zu 3 Monaten möglich (Achtung: Grenzwerte beachten!).
- Anwendung von EuSt-Befreiungen: Steuerfreie Einfuhr bestimmter Gegenstände sowie bei anschließender Verwendung zur innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 5 UStG).
- Zahlungsaufschubkonto: Prüfung der Voraussetzungen (Artikel 110b UZK) zum Zahlungsaufschub der Einfuhrabgaben von bis zu einem Monat.
- Zolllager: Prüfung der Errichtung eines Zollagers zum Aufschub oder sogar der Vermeidung von Einfuhrabgaben (zum Beispiel bei geplantem Export der importierten Waren ins Drittland nach kurzzeitiger Lagerung).
Neben diesen Möglichkeiten können branchenabhängig im Einzelfall auch noch andere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden.