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Liquidität

Erarbeitung und Würdigung von Restrukturierungskonzepten

Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse

Aufgrund der Corona-Krise werden einzelne Unternehmen bzw. ganze Branchen kurzfristig mit einem zum Teil erheblichen Ertragsrückgang konfrontiert. Dabei besteht häufig nicht die Möglichkeit, die Kostenbasis entsprechend kurzfristig anzupassen. In diesen Situationen wird schnell aus einer Ertragskrise auch eine Liquiditätskrise, die nicht nur die Existenz des Unternehmens gefährdet, sondern auch für den Geschäftsführer erhebliche persönliche Risiken birgt. Unternehmer bzw. Geschäftsführer müssen frühzeitig die Folgen der Krise für ihr Unternehmen abschätzen und würdigen. Insbesondere wenn sich Liquiditätsengpässe andeuten bzw. schon eingetreten sind, ergeben sich für die  Geschäftsführung besondere Sorgfaltspflichten.

Zwar hat der Deutsche Bundestag am 23. März 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen bis zum 30. September 2020 beschlossen, gleichwohl steht die konkrete gesetzliche Regelung hierzu noch aus. Damit wird unseres Erachtens lediglich der Zeitraum für die Stellung eines Insolvenzantrags verlängert, nicht aber die Pflichten der Geschäftsführung abgemildert, solange ein Insolvenzantragsgrund vorliegt. In jedem Fall wird der Nachweis zu führen sein, dass der Insolvenzantragsgrund durch die Corona-Pandemie verursacht wurde und bei Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Auch wenn die Krise nicht unmittelbar zu einem Insolvenzszenario führt, sind vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden sehr hohen Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Märkte Szenarioanalysen zu empfehlen, um die Auswirkungen verschiedener Entwicklungen auf das Unternehmen einzuschätzen. Hierbei sind unter anderem Maßnahmen zur Steigerung bzw. Stabilisierung der Ertragskraft, zur Reduktion der Kosten, zur Freisetzung bislang gebundener Liquidität aber auch Kapitalmaßnahmen als Restrukturierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen.

Praxishinweis

Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise bei der Erarbeitung bzw. Beurteilung von Restrukturierungsmaßnahmen. Vor allem in Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie wird in der Regel kurzfristig eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Lage benötigt. Je nach Krisensituation bilden

  • fokussierte Analysen, zum Beispiel im Rahmen eines Independent Business Reviews oder
  • Sanierungsgutachten (Bestätigung der Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten)

eine belastbare Entscheidungsgrundlage sowie eine solide Basis für die Kommunikation mit Ihren Stakeholdern und können Sie bei der Erfüllung der Anforderungen für die Beantragung staatlicher Hilfen unterstützen. 

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Unser Kooperationspartner Hanse Consulting bietet Ihnen eine umfassende und ganzheitliche Unternehmensberatung in Krisensituationen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne kurzfristig unsere Interim Manager zur Seite.

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