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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn ist insbesondere für die Anwendung der 44 Euro-Freigrenze (ab 2022: 50 Euro-Freigrenze, § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) bedeutsam. Denn nur für Sachzuwendungen kann die vorgenannte Freigrenze zur Anwendung kommen. Die Qualifikation als Sachzuwendung ist auch entscheidend für die Frage,
- ob eine Zuwendung aus persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit) im Wert bis zu 60,00 Euro steuerfrei bleiben kann und
- ob Zuwendungen an Mitarbeiter oder Geschäftskunden pauschal mit 30% versteuert werden können (§ 37b EStG).
Die gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Januar 2020 zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn in § 8 Absatz 1 EStG hat in diesem Zusammenhang zu erheblicher Verunsicherung geführt. Anwendungsfragen haben sich für Arbeitgeber insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung von Gutscheinen und Geldkarten ergeben. Gutscheine und Geldkarten, die auf einen Geldbetrag lauten, können ab 1. Januar 2020 nur dann als Sachbezüge anerkannt werden, wenn diese
- ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und
- die Kriterien des 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (kurz: ZAG) erfüllen.
Die Finanzverwaltung hat nunmehr eine Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der Qualifikation von Gutscheinen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen (FinMin Sachsen-Anhalt vom 26.2.2021 – 45-S 2334-331/4/13848/2021). Es ist davon auszugehen, dass die Verfügung bundeseinheitlich abgestimmt ist und daher auch von den Finanzbehörden anderer Bundesländer beachtet wird. Es wird danach für die Einordnung als Sachlohn nicht beanstandet, wenn Gutscheine und Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch nicht die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen.
Dagegen sind Gutscheine oder Geldkarten, die
- über eine Bezahlungsfunktion verfügen (es ist nicht zu beanstanden, wenn verbleibende Restguthaben bis zu einem Euro ausgezahlt werden können),
- über eine eigene IBAN verfügen,
- für Überweisungen (zum Beispiel PayPal) verwendet werden können,
- für den Erwerb von Devisen (zum Beispiel Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken) verwendet werden können oder
- als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können,
als Geldleistung zu behandeln und damit nicht von der Nichtanwendungsregelung umfasst.
Hinsichtlich weiterer Abgrenzungsfragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Behandlung von Kostenerstattungen bleibt das weiterhin angekündigte BMF-Schreiben abzuwarten. Arbeitgeber erhalten durch die Nichtanwendungsregelung Rechtssicherheit für die Jahre 2020 und 2021. Ab dem 1. Januar 2022 finden die neuen Regelungen jedoch Anwendung. Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob Handlungsbedarf besteht und rechtssichere Lösungen für die Zukunft erarbeiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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