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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 13. April 2021 zu verschiedenen Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Definition von Sachlohn Stellung genommen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Besonders praxisrelevant ist die so genannte Nichtbeanstandungsregelung. Entgegen der gesetzlichen Neuregelung ab 1. Januar 2020 werden Gutscheine und Geldkarten, die die Voraussetzungen des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes nicht erfüllen, von der Finanzverwaltung übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin als Sachbezüge angesehen. Arbeitgeber können – soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen – derartige Gutscheine und Geldkarten weiterhin steuerfrei gewähren, sofern diese
- als Geschenk aus persönlichem Anlass im Wert bis zu 60 Euro (brutto) oder
- im Rahmen der „44-Euro-Freigrenze“ (ab 2022: 50 Euro) bei Einhaltung der Dokumentationspflichten
gewährt werden.
Zudem kann bis zum Ende dieses Jahres für steuerpflichtige Zuwendungen in Form von Gutscheinen und Geldkarten an Arbeitnehmer und Dritte, die nicht die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG erfüllen, die Pauschalierung nach § 37b EStG zur Anwendung kommen. Unklar waren bisher die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des BMF-Schreibens.
Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben nunmehr das Besprechungsergebnis aus der Sitzung vom 24. März 2021 veröffentlicht.
Beitragsfreiheit für Gutscheine und Geldkarten im Rahmen der „44-Euro-Freigrenze“
Erfreulicherweise haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in dem Besprechungsergebnis dargelegt, dass beitragsrechtlich bis zum 31. Dezember 2021 der Übergangsregelung der Finanzverwaltung gefolgt wird. Ausdrücklich weisen sie darauf hin, dass für Gutscheine und Geldkarten, die nicht die Voraussetzungen des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes erfüllen, Beitragsfreiheit im Rahmen der „44-Euro-Freigrenze“ nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG besteht.
Auswirkungen auf die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG für Geschäftskunden
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Geschäftskunden nach § 37b Absatz 1 EStG sind von der Beitragspflicht ausgenommen (§ 1 Absatz 1 Nummer 14 SvEV). Eine explizierte Aussage zur beitragsrechtlichen Situation im Fall der Pauschalversteuerung nach § 37b Absatz 1 EStG ist dem Besprechungsergebnis nicht zu entnehmen. Die Spitzenorganisationen betonen jedoch das Ziel, eine einheitliche Bewertung in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht für die Übergangszeit erreichen zu wollen und weisen darauf hin, dass das Beitragsrecht keine eigene Definition des Sachbezugs vorsieht. Nach unserer Ansicht sprechen daher gute Gründe dafür, dass Zuwendungen in Form von Gutscheinen und Geldkarten an Geschäftskunden im Fall der Pauschalversteuerung bis Ende des Jahres beitragsfrei sind.
Keine Rückerstattung für bereits geleistete Beitragszahlungen
Die Spitzenverbände der GKV stellen jedoch klar, dass für Arbeitgeber, die im Jahr 2020 Gutscheine und Geldkarten aufgrund der gesetzlichen Neuregelung steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt haben, keine Beitragserstattung oder eine Aufrechnung mit laufenden Beitragsansprüchen erwarten können. Eine Erstattung sei nur insoweit möglich, als „Arbeitgeber die auf diese Einnahmen zunächst erhobenen Steuern unter Hinweis auf die erst später bekannt gewordene steuerrechtliche Nichtbeanstandungspraxis rückwirkend für den jeweiligen Abrechnungszeitraum noch lohnsteuerfrei belassen können“. Dies wird im Wesentlichen die Abrechnungszeiträume ab Januar 2021 betreffen.
Sprechen Sie uns gerne an!

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