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Durch Corona hat sich nicht nur das Leben vieler Menschen verändert, sondern es stellen sich auch zunehmend Fragen nach der Berücksichtigung von Mehrkosten für die Tätigkeit im Home-Office in der Einkommensteuererklärung. Neben dem steuerfreien Corona-Bonus sowie Kindergeldzuschüssen, ist daher auch eine Vereinfachung für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für das Home-Office in Diskussion.
Aktuelle Rechtslage
Ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur möglich, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers darstellt (zum Beispiel Heimarbeit). Auch der begrenzte Werbungskostenabzug in Höhe von 1.250,00 Eur pro Jahr ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die nur wenige Arbeitnehmer erfüllen konnten:
- Kein anderer Arbeitsplatz darf zur Verfügung stehen.
- Es muss sich um einen separaten Raum handeln. Wohnung und Arbeitszimmer müssen räumlich voneinander getrennt sein.
Die obengenannten Anforderungen sind gerade in Corona-Zeiten kritisch zu betrachten, da viele Arbeitnehmer während des Lock-Downs zwar von zuhause gearbeitet haben, ihnen aber grundsätzlich ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Viele Unternehmen haben lediglich Empfehlungen, aber keine Verbote für die Tätigkeit am Arbeitsplatz ausgesprochen, nicht in das Büro zu kommen. Die meisten Mitarbeiter können daher die gewünschten Nachweise nicht erbringen.
Aktuelle Politische Diskussion
Um Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einfacher steuerlich geltend zu machen, wird derzeit in der Politik eine Einführung von einer Pauschale für Home-Office Tage diskutiert.
Neue Gesetzesinitiative im Bundesrat
Die Finanzminister verschiedener Bundesländer haben nun im Bundesrat angeregt, der besonderen Belastung von Arbeitnehmern in Zeiten der Pandemie Rechnung zu tragen. Der Vorschlag umfasst die Einführung eines pauschalen Werbungskosten-Abzugs in Höhe von 5,00 Euro pro Home-Office Tag.
Offene Fragen
Mit der Initiative trägt die Politik der aktuellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer Rechnung. Gleichwohl bleiben viele Fragen offen:
- Ungleiche Auswirkung bei Arbeitnehmern? Einbeziehung der Pauschalen in den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr: Viele Arbeitnehmer könnten von der neuen Pauschale de facto nicht profitieren, sofern die Werbungskosten der betreffenden Person insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Echter Mehrwert wäre nur gegeben, wenn die Pauschale zusätzlich zum Pauschbetrag angesetzt werden könnte.
- Steuerfreier Arbeitgeber-Ersatz?: Bisher nicht diskutiert wurde, ob Arbeitgeber die Möglichkeit haben, die Pauschale für die Home-Office Tätigkeit steuerfrei zu zahlen oder diesbezüglich auf den Corona-Bonus verwiesen sind.
- Bürokratische Dokumentation? Die Arbeitgeber könnten sich mit erheblichen administrativen Mehraufwand konfrontiert sehen, sofern die Finanzverwaltung Arbeitgeberbescheinigungen als Nachweis der Home-Office Tage fordert.
Fazit
Wie sich die Finanzverwaltung auch entscheiden wird – eine Vereinfachung bei der Absetzbarkeit des Home-Office wäre ein gutes Zeichen und ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Arbeitnehmer.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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