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Internationales Steuerrecht

Geplante Veränderungen der Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) im privaten Bereich soll deutlich verschärft werden, insbesondere ist geplant, die Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten, zinslosen Stundung bei Wegzug ins EU/EWR Ausland abzuschaffen. Das sehen die Referentenentwürfe zur sogenannten Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) vor. Wir informieren Sie über mögliche Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung:

  • Weiterhin werden bestimmte Realisationstatbestände des § 17 EStG erfasst, die zum Wegfall bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts führen. Hierzu zählt neben dem Wegzug, die unentgeltliche Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen.
  • Der persönliche Anwendungsbereich wird erweitert: dies gilt für natürliche Personen, die insgesamt sieben Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
  • Bei einer vorübergehenden Abwesenheit beträgt der Rückkehrzeitraum für den nachträglichen Wegfall der Steuerpflicht sieben Jahre (bisher fünf). Eine einmalige Verlängerung um weitere fünf Jahre auf insgesamt zwölf Jahre ist möglich, wenn die Rückkehrabsicht glaubhaft gemacht werden kann.
  • Die Möglichkeit der zinslosen Stundung der Steuer bei Wegzug in einen EU/EWR Staat soll künftig entfallen. Stattdessen wird die Steuer auf Antrag (gegen Sicherheitsleistung) unverzinslich gestundet und ist über sieben Jahre in Raten zu entrichten und gilt sowohl für Wegzugsfälle in einen Drittstaat, als auch in einen EU/EWR-Staat. Ein Verstoß gegen Behaltenspflichten führt zum sofortigen Wegfall der Stundung.
  • Ein Verstoß gegen die Behaltenspflichten ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats auf amtlichen Vordruck zu melden. Zudem hat der Steuerpflichtige bzw. sein Rechtsnachfolger jährlich zum 31. Juli seine aktuelle Anschrift mitzuteilen und zu bestätigen, dass ihm die Anteile weiterhin zuzurechnen sind.

Praxishinweis

Aktuell ist unklar, wann über den Entwurf entschieden wird. Wer über einen Wegzug aus Deutschland nachdenkt, sollte die genannten Verschärfungen jetzt zum Anlass nehmen, um die Handlungsoptionen zu prüfen!

 

 

 

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