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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Intrastat-Meldungen dienen der Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, wobei die Abgabe dieser Meldungen in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die EU-Verordnung 2019/2152 in Kraft, die bereits Auswirkungen auf die Intrastat-Meldung Januar 2022 hat. Die darin enthaltenen Änderungen haben im Wesentlichen Auswirkungen auf drei Bereiche:
- Die (neue) Liste der Arten des Geschäfts (nachfolgend „AdG“),
- die verpflichtende Angabe des Ursprungslandes bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten und
- die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend „USt-IDNr“) des Handelspartners.
Die Änderungen zu den AdG umfassen neben Ergänzungen bisheriger Nummern auch Änderungen und Löschungen einiger Nummern. Entsprechend zu beachten ist, dass die neuen AdG in der Intrastat-Meldung Januar 2022 zum ersten Mal verwendet werden und Meldungen für das Jahr 2021 weiterhin mit dem „alten“ AdG-Katalog zu erstellen sind.
Nachfolgend einige Beispiele, die einen Teil der Änderungen der AdG ausmachen:
Ursprüngliche AdG |
neue AdG (ab Januar 2022) |
11 |
11 (Kauf/Verkauf ausgenommen direkter Handel mit/durch private Verbraucher) |
12 (direkter Handel mit/durch private(n) Verbraucher(n) – inklusive Fernverkauf) |
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12 |
31 (Beförderung aus/in ein(em) Lager – ohne Probesendungen, Kommissionsgeschäfte und Konsignationslager) |
32 (Probesendungen – inklusive Konsignationslager sowie Kommissionsgeschäfte) |
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14 |
33 (Finanzierungsleasing – Mietkauf) |
Bereits auf freiwilliger Basis konnten in der Vergangenheit die beiden Merkmale Ursprungsland und USt-IDNr des Handelspartners angemeldet werden. Die verpflichtende Einführung hat insbesondere zur Folge, dass in den Intrastat-Meldungen ab Januar 2022 entsprechend zu differenzieren ist (keine Zusammenfassung von Warensendungen mit unterschiedlichen Ursprungsländern beziehungsweise unterschiedlichen USt-ID-Nummern des Handelspartners).
Die Angabe des Ursprungslandes ist für die Wareneingänge aus EU-Staaten seit Beginn der Intrahandelsstatistik ein verpflichtendes Merkmal. Durch die neue EU-Verordnung 2019/2152 und der damit einhergehenden Verpflichtung des gemeinsamen Austausches, wird die Angabe des Ursprungslandes nunmehr auch auf der Versendungsseite verpflichtend. Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware hergestellt wurde oder die letzte wesentliche Bearbeitung erhalten hat.
Zukünftig müssen zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Handelspartner im Bestimmungsmitgliedsstaat gemeldet werden. Konkret anzugeben ist die USt-IDNr. des Unternehmens, das im Bestimmungsland den Erwerb der Ware umsatzsteuerrechtlich erklärt hat beziehungsweise der Einführer der Waren ist.
Praxishinweis
Auch wenn die Änderungen grundsätzlich überschaubar sind, hat dies in der Praxis jedoch keinesfalls weniger Aufwand zur Folge. Gerade bei fehlenden Informationen sind gegebenenfalls Rückfragen notwendig. Erfahrungsgemäß stellt vor allem die Frage nach dem Herkunftsland der Versendung eine Herausforderung dar. Daneben wird der administrative Aufwand durch Anpassungen der unternehmensinternen Prozesse und ERP-Systeme deutlich erhöht.
Unvollständige oder inkonsistente Meldungen führen dabei regelmäßig zu Rückfragen des Statistischen Bundesamtes. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Änderungen der Intrastat-Meldungen auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten für vermehrte Abgleiche genutzt werden und es insoweit zu Nachfragen auch der Finanzbehörden kommen könnte.

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