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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Worum geht es beim ATE?
Sind die Voraussetzungen des ATE erfüllt, verzichtet Deutschland auf sein Besteuerungsrecht. Das gilt auch für den Fall, dass kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Tätigkeitsstaat besteht. Allerdings stehen steuerfreie Einkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie bei der Berechnung des deutschen Einkommensteuersatzes auf die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Anwendung des ATE sind:
- Es besteht kein DBA mit dem Tätigkeitsstaat.
- Es liegt ein begünstigter Arbeitgeber / eine begünstigte Arbeitgeberin Dies entspricht dem inländischen Arbeitgeber / der inländischen Arbeitgeberin.
- Es liegt keine Entsendung zu einem ausländischen Konzernunternehmen
- Es handelt sich um eine begünstigte Tätigkeit, das heißt die Tätigkeit muss im Zusammenhang mit den im ATE genannten begünstigten Tätigkeiten (bspw. Maschinenbau) stehen. Auch Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit einer begünstigten Haupttätigkeit sind begünstigt (bspw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher, medizinische Betreuung).
- Die Dauer der Tätigkeit muss mindestens für drei Monate ununterbrochen im ATE Staat ausgeübt werden.
Die Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses
Neu sind folgende Punkte:
- Begünstigte Arbeitgebende sind nicht nur inländische Arbeitgebende, sondern auch Arbeitgebende mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter in einem EU/EWR Staat (Reaktion auf das EUGH Urteil vom 28.2.2013)
- Nicht begünstigte Tätigkeiten sind Sanierungs-, Restaurierungs-, Reinigungs- und Sicherungsarbeiten an Bauwerken ohne industrielle oder technische Nutzung sowie die Tätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe
- Begünstigte Tätigkeiten: Hier wurde erstmals der Hinweis aufgenommen, dass die Beratung ausländischer Auftraggeber im Rahmen begünstigter Tätigkeiten als begünstigte Tätigkeit anzusehen ist. Tätigkeiten für eine öffentliche Entwicklungshilfe sind nur dann begünstigt, wenn eine Projektförderung aus inländischen öffentlichen Mitteln zu mindestens 75 Prozent erfolgt.
- Begünstigte Dauer: Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nicht nur die Urlaubs- und Krankheitstage, sondern auch Freizeitblöcke (inklusive eingeschlossener arbeitsfreier Wochenenden und Feiertage) als unschädliche Unterbrechungen gelten.
- Begünstigter Arbeitslohn: Bisher musste zur Steuerfreistellung in Deutschland kein ausländischer Besteuerungsnachweis erbracht werden. Jetzt wird eine Steuerfreistellung nur gewährt, wenn eine Einkommensbesteuerung von mindestens 10 Prozent im Ausland nachgewiesen werden kann.
Anwendung
Der neue ATE gilt ab dem 01.01.2023.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom ATE Gebrauch machen, können jetzt schon prüfen, welche Auswirkungen die Neufassung des ATE für sie hat. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
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