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In dem Gutachten werden zunächst die Grundzüge der vereinbarten Neuregelungen und Ziele der Initiative vorgestellt. Demnach sei zu verhindern, dass steuerpflichtige Gewinne dort ausgewiesen werden, wo keine Wertschöpfung stattfindet – insbesondere im Bereich der Digitalwirtschaft. Daneben solle verhindert werden, dass Handelskonflikte zwischen Staaten wegen zunehmend unilateral steuerpolitischer Maßnahmen entstünden.
Weiterhin stellt der Beirat ökonomische Überlegungen zur OECD Reform an und analysiert auch die Auswirkungen der Regelungen auf das Steueraufkommen Deutschlands und die Belastung der Unternehmen. Aufgrund der geringen Anzahl betroffener Konzerne erwartet der Beirat nur begrenzte Auswirkung der Säule 1. Für Deutschland insgesamt könne jedoch die Verlagerung von Steuersubstrat in Marktstaaten aufgrund hoher Exportüberschüsse fiskalische Risiken bergen. Unklar seien auch die Auswirkungen der Säule 2. Mit Hinblick auf den Steuerwettbewerb sollten größere Länder zwar von der Reform profitieren, die genauen Steuerzuwächse für Deutschland seien derzeit jedoch noch ungewiss und werden vom Beirat mit Berufung auf verschiedene Studien auf ca. 5 – 9,9 Mrd. Euro geschätzt. Ungeachtet der begrenzten Mehreinnahmen stelle der Abbau von steuerlichen Wettbewerbsverzerrungen ebenfalls einen positiven Beitrag von „Pillar 2“ dar.
Bezüglich der Belastung der Unternehmen wird durch den Beirat vor allem kritisch hinterfragt, dass durch die globale Mindeststeuer auch solche Unternehmen betroffen seien, die gar keine Gewinnverlagerung betreiben und in Niedrigsteuerländern tatsächlich ansässig sind. Entsprechend werde ungeachtet der sogenannten „Carve-Outs“ auch die Möglichkeiten einzelner Länder eingeschränkt, Investitionen und Arbeitsplätzen durch steuerliche Anreize zu sichern.
Mit „Pillar 2“ sei eine Reform zur internationalen Vereinheitlichung der steuerlichen Bemessungsgrundlage angestoßen worden. Im Vergleich zu früheren Vorhaben sieht der Beirat jedoch gestiegene Erfolgsaussichten, da sich die Regelungen auf die Gewinne großer multinationaler Unternehmen beschränken. Ungeachtet dessen ist die internationale Umsetzung der OECD-Regelungen weiterhin unklar. Mit Blick auf die EU spricht der Beirat daher die klare Empfehlung aus, die Richtlinie zur Umsetzung der „Säule 2“ zumindest noch nicht zu verabschieden, bevor dies andere wichtige Staaten und Handelspartner ebenfalls getan hätten.
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