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                            Audit
                            Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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                            Assurance
                            Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
 
            - 
                            Technology Consulting
                            Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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                            Operational Excellence und Restrukturierung
                            Strategien für Erfolg und Stabilität
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                            Deal Advisory
                            Problemlos Deals realisieren
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                            Valuation & Economic and Dispute Advisory
                            Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
 
            - 
                            Unternehmen
                            Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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                            Vermögende Privatkunden
                            Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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                            Finanzprozesse & Reporting
                            Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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                            Immobilienwirtschaft
                            Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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                            Finanzinstitute
                            Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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                            Tax im öffentlichen Sektor
                            Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
 
            - 
                            Arbeitsrecht
                            Vertretung für Unternehmen.
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                            Commercial & Distribution
                            Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
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                            Compliance & Managerhaftung
                            Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
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                            Erben & Nachfolge
                            Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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                            Financial Services | Legal
                            Your Growth, Our Commitment.
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                            Gesellschaftsrecht
                            Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
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                            Immobilienrecht
                            Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Litigation | Dispute Resolution
                            Konflikte lösen.
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                            Mergers & Acquisitions (M&A)
                            Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
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                            Restrukturierung & Insolvenz
                            Zukunft sichern in der Krise.
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                            Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
                            Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.
 
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                            Technology Consulting
                            Digitalisierung gemeinsam meistern
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                            IT Assurance
                            Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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                            Tax Technology
                            Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Öffentlicher Sektor
                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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                            Cyber Security
                            Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
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                            Sicherheitsberatung
                            Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
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                            SAP Beratung & Projektmanagement
                            Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
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                            Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
                            Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
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                            Digital Adoption mit WalkMe
                            Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
 
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                            Sustainability Strategy
                            Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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                            Sustainability Management
                            Den nachhaltigen Wandel steuern
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                            Sustainability Legal
                            Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
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                            Sustainability Reporting
                            Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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                            Sustainable Finance
                            Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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                            Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
                            Chancen erkennen, Risiken steuern
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                            Kreislaufwirtschaft
                            Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
 
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                            Expansion ins Ausland
                            Unsere Länderexpertise
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                            Markteintritt in Deutschland
                            Ihr verlässlicher Partner
 
            - Automotive
 - Chemicals & Pharmaceuticals
 - Energy & Natural Resources
 - Financial Services
 - Healthcare
 - Mechanical & Plant Engineering
 - Private Equity
 - Real Estate
 - Resilience & Defense
 - Retail & Consumer Products
 - Start-ups
 - Technology/Media/Telecommunications (TMT)
 - Transport & Logistics
 - Travel / Tourism / Leisure
 
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            GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen. - 
                                
            Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. - 
                                
            Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen. - 
                                
            Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt. 
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                            Sicherheitsberatung
                            Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
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                            Beratung für Stadtwerke und Kommunen
                            Expertise für eine nachhaltige Zukunft
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                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
                            Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
 
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                            Work-Life-Balance
                            Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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                            Entwicklung
                            Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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                            International Arbeiten
                            Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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                            Diversity
                            Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
 
Mit Inkrafttreten des ATAD-Umsetzungsgesetzes am 30. Juni 2021 ist der Gesetzgeber mit der Einführung des § 4k EStG seiner Verpflichtung nachgekommen, die EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken bezüglich hybrider Gestaltungen umzusetzen. Die Vorschrift zielt hauptsächlich auf Strukturen ab, in welchen Leistungsbeziehungen in Deutschland zu ergebnismindernden Betriebsausgaben führen, während eine korrespondierende Besteuerung als Betriebseinnahmen in einem anderen Staat unterbleibt. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, wird der Abzug solcher Betriebsausgaben durch die Anwendung des § 4k EStG versagt. Darüber hinaus wird auch die gleichzeitige Geltendmachung derselben Betriebsausgaben sowohl in Deutschland als auch in einem weiteren Staat grundsätzlich durch § 4k EStG verhindert.
Infolge der hohen Komplexität der Vorschrift hat das Bundesministerium der Finanzen am 13. Juli 2023 eine lang erwartete Stellungnahme in der Form eines 52-seitigen Entwurfs eines Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) veröffentlicht.
Zu dem Entwurf des Schreibens sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:
- Verschärfung der Mitwirkungspflichten des in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen: Entsprechend dem BMF-Schreiben haben Steuerpflichtige die betriebliche Veranlassung der Betriebsausgaben umfassend nachzuweisen. Auch wenn die im § 90 Abs. 2 AO geregelte erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten, die Vorlage von u.a. Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere oder andere Unterlagen einer nahestehenden Person, welche zur Aufklärung von Auslandssachverhalten genutzt werden können (vgl. AEAO zu § 90, Rn. 13 f.) umfasst, soll der Steuerpflichtige alle Unterlagen beschaffen, die zur Prüfung des einzelnen Sachverhalts erforderlich sind. So z.B. auch Auskünfte der ausländischen Finanzbehörde über die Behandlung des konkreten Falls. Damit soll eine reine auf der ausländischen Gesetzeslage basierende Darstellung der Besteuerungssituation im Ausland dem Grunde nach nicht ausreichend sein.
 - „Dual-Inclusion Escape“ erfordert keinen wirtschaftlichen Zusammenhang: Positiv hervorzuheben sind die Ausführungen zu den doppelt berücksichtigten Erträgen gem. § 4k Abs. 2 Satz 3 EStG. Mangels einer qualitativen Korrelation der Aufwendungen zu den gegenüberstehenden Erträgen ist kein Nachweis erforderlich, anhand welchem zu beweisen wäre, dass die Erträge auf den doppelt berücksichtigten Aufwendungen beruhen (= kein wirtschaftlicher Zusammenhang). Dies stellt eine echte Vereinfachung dar.
 - Kein Vortrag von ungenutzten doppelten Erträgen derzeit vorgesehen: Im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Besteuerungsinkongruenz vorliegt, besteht kein Abzugsverbot, soweit die bestehende Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird. Ein Vortrag von ungenutzten doppelt berücksichtigten Erträgen ist allerdings nicht vorgesehen. Auch die Frage bzgl. der entsprechenden Erträge vor dem Gültigkeitszeitraum der Vorschrift bleibt offen.
 - Keine Grundsätze für Auskunftsersuchen derzeit enthalten: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) formuliert keine Grundsätze, wenn Auskunftsersuchen durch die inländischen Finanzbehörden bei ausländischen Finanzbehörden vorgenommen werden. Vielmehr wird nur die Aussage getroffen, dass die Steuerpflichtigen durch die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens nicht von ihren Mitwirkungspflichten entbunden werden.
 
Auch wenn der Entwurf des BMF-Schreibens bereits umfangreich zu den Anwendungsfragen des § 4k EStG Stellung nimmt, bleiben Anwendungsfragen offen. Die im Entwurf geforderten umfangreichen Dokumentationspflichten stellen die Unternehmen vor weitere Compliance- Herausforderungen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist hier geboten, um einen möglichen Betriebsausgabenabzug nicht zu gefährden.
Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen persönlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.