Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit Auswirkung auf die Größenklassen von Unternehmen erlassen. Damit ist auch eine Verringerung des Anwenderkreises der CSRD zu erwarten.

Auswirkungen auf die CSRD

Mit der Modifikation der EU-Bilanzrichtlinie werden die derzeit gültigen Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse – §§ 267 f. HGB zur Bestimmung der Größenklassen) um ca. 25 Prozent angehoben. Diese Anhebung um 25 Prozent greift auch für die größenabhängigen Befreiungen für Konzerne nach § 293 HGB.

Dahingehend werden beispielsweise die Schwellenwerte für große Unternehmen hinsichtlich der Bilanzsumme auf 25 Millionen Euro (bisher 20 Millionen Euro) und die Umsatzerlöse auf 50 Millionen Euro (bisher 40 Millionen Euro) erhöht. Korrespondierende Regelungen gibt es für mittelgroße und kleine Unternehmen sowie für Kleinstunternehmen. Die für die Einordnung der Größenkriterien ebenfalls relevante Mitarbeitendenzahl wurde nicht angepasst.

Die Schwellenwerte für die Größenklassen sind seit 2013 unverändert. Die Anpassung trägt den Auswirkungen der Inflation Rechnung.

Folge der Anhebung wird insbesondere eine Verringerung des Anwenderkreises der Unternehmen sein, die einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD unterliegen.

Allgemeines zum Gesetzgebungsverfahren

Die Änderungsrichtlinie sieht ein zeitliches Mitgliedstaatenwahlrecht vor. Sofern von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, können die neuen Schwellenwerte bereits auf Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Andernfalls sind die neuen Schwellenwerte erstmals verpflichtend für ab dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben nun für die Prüfung dieser Änderungsrichtlinie grundsätzlich zwei Monate Zeit. Sofern keine Einwände erhoben werden, tritt die Änderungsrichtlinie am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Änderungsrichtlinie ist danach innerhalb von zwölf Monaten in nationales Recht umzusetzen.

Den Volltext des delegierten Rechtsaktes können Sie hier herunterladen.

Unternehmen sollten Auswirkungen prüfen

Die EU-Kommission geht davon aus, dass insgesamt rund 1,1 Millionen Unternehmen von den geänderten Schwellenwerten betroffen sein werden. Betroffene deutsche Unternehmen sollten neben den Auswirkungen auf die nichtfinanzielle auch die Folgen für die finanzielle Berichterstattung prüfen.