Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) plant, Ende Februar 2024 ein neues IT-Verfahren zur Anmeldung der Quellensteuer nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) einzuführen. Hierzu werden aktuell neue Steuernummern erteilt.
INHALTE

Bestimmte Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen unterliegen zur Sicherung des inländischen Steueraufkommens einem besonderen Steuerabzug (sogenannte Quellensteuer). Inländische Leistungsempfänger haben dabei den Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent (beziehungsweise 30 Prozent für Aufsichtsratvergütungen) vierteljährlich beim BZSt anzumelden und abzuführen.

Die Quellensteuer ist unter anderem bei nachfolgenden Sachverhalten einschlägig:

  • Rechteüberlassung
  • Lizenzen, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Rechte am Namen und Bild, Aufführungsrechte, Veröffentlichungsrechte und andere
  • Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen, sofern das Honorar 250,00 Euro überschreitet
  • Einkünfte von Mitgliedern des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder Ähnliche

Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern

Die Anmeldung der Quellensteuer erfolgte bis Ende 2023 über das ElsterOnline-Portal. Aufgrund diverser technischer Umstellungen des Anmeldverfahrens erfolgt aktuell die Anmeldung über das BZStOnline-Portal (BOP) in leicht abgewandelter Form.

Das BZSt versendet deshalb derzeit neue Steuernummern für das Abzugsverfahren nach § 50a EStG an alle Steuerpflichtigen, denen die Behörde bereits in der Vergangenheit eine Steuernummer erteilt hat. Wurde noch keine neue Steuernummer vergeben ist bei den vierteljährlichen Anmeldungen nach dem neuen Verfahren bis auf Weiteres der bisherigen Steuernummer ein „A“ voranzustellen.

Das BZSt plant, bis Ende Februar 2024 ein grundsätzlich neues IT-Verfahren zur Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bereitzustellen. Sobald ein genauer Termin feststeht, informiert die Behörde jeden Steuerpflichtigen, der zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt verfügt, mit einem entsprechenden Schreiben.