-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.

-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Excellence und Restrukturierung
Strategien für Erfolg und Stabilität
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen

-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen

-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.

-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Sicherheitsberatung
Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
-
SAP Beratung & Projektmanagement
Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Digital Adoption mit WalkMe
Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
Chancen erkennen, Risiken steuern
-
Kreislaufwirtschaft
Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner

- Automotive
- Chemicals & Pharmaceuticals
- Energy & Natural Resources
- Financial Services
- Healthcare
- Mechanical & Plant Engineering
- Private Equity
- Real Estate
- Resilience & Defense
- Retail & Consumer Products
- Start-ups
- Technology/Media/Telecommunications (TMT)
- Transport & Logistics
- Travel / Tourism / Leisure
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor

-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Erste Fristen abgelaufen: Energiemanagement jetzt Pflicht für viele Unternehmen – auch aus dem Transportsektor
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland stärker in die Pflicht genommen, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten sowie ggf. auch Umsetzungspläne zur Einsparung von Energie zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfrist im Juli 2025 zeigt sich, dass viele Unternehmen vom Umfang der geforderten Maßnahmen und der praktischen Umsetzungspflichten weiterhin überrascht sind.
Hinzu kommt, dass weiterhin Verunsicherung hinsichtlich der Herangehensweise innerhalb von Konzernstrukturen sowie der Erfassung des eigenen Energieverbrauchs herrscht.
Die Stichproben der zuständigen Aufsichtsbehörde BAFA führen spätestens seit Ablauf der ersten Umsetzungsfrist zu vertieften Verfahren.
Bestehende Lücken im eigenen Energiemanagementsystem sollten jetzt zeitnah geschlossen werden, da Verstöße gegen die Umsetzungspflichten des EnEfG bußgeldbewehrt sind.
Wer ist nach dem EnEfG zu Maßnahmen verpflichtet?
Das EnEfG gilt grundsätzlich für Unternehmen in Deutschland, sobald festgelegte Schwellenwerte des jährlichen Gesamtendenergieverbrauchs überschritten werden.
Entscheidend ist dabei, ob der gesamte Jahresverbrauch an Endenergie, z. B. Strom, Wärme, Kälte, Kraftstoffe, den jeweiligen Grenzwert erreicht oder übersteigt.
Die wichtigsten Schwellenwerte lauten wie folgt:
- Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden müssen konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlich identifizierten Energieeinsparmaßnahmen veröffentlicht werden.
- Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 Gigawattstunden müssen vollständige Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt werden.
Die eigene verbrauchte Endenergie ist ggf. bereits aufgrund der seit Jahren geltenden Pflichten aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)] bekannt. Andernfalls kann der eigene Gesamtverbrauch anhand der Abrechnungsdaten aller im Betrieb eingesetzten Energieträger ermittelt werden. Die Berechnung sollte sorgfältig dokumentiert werden, da sie im Rahmen von BAFA-Kontrollen angefordert werden kann.
Der relevante Schwellenwert bemisst sich insbesondere am Verbrauch jeder handelsüblichen Form von Energieerzeugnissen – einschließlich Brennstoffen, Wärme, erneuerbarer Energiequellen und Elektrizität.
Neben dem klassischen Strom-, Wärme- und Gasverbrauch an allen Standorten müssen daher auch die Verbrauchsdaten von Fahrzeugen berücksichtigt werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Durchschnitts der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Hinweise zum Anwendungsbereich am Beispiel Transport und Logistik
Für Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland gilt grundsätzlich, dass sie dem Unternehmensbegriff des EnEfG unterfallen.
Ausnahmen nach Unternehmensgröße, etwa Privilegierungen für KMU wie im EDL-G, bestehen derzeit nicht.
Daher sollte jedes Branchenunternehmen prüfen, ob der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch die Schwellenwerte überschreitet. Ausgangspunkt ist stets die kleinste rechtlich selbstständige Einheit. Konzernstrukturen schützen nicht: Jede juristische Einheit im Unternehmensverbund unterliegt den Pflichten des EnEfG.
Bei der Bestimmung des Gesamtendenergieverbrauchs sind alle eingesetzten Energieträger zu berücksichtigen – einschließlich der Energie zum Betrieb des eigenen Fuhrparks. Gerade der Kraftstoffverbrauch mittelständischer Transportunternehmen kann bereits ausreichen, um die Schwellenwerte zu überschreiten.
Branchentypische Besonderheiten:
- Dritte Subunternehmer: Kraftstoff- oder Stromverbrauch von Fremdunternehmen zur Beförderung kann herausgerechnet werden.
- Auslandseinsatz: Energieverbrauch im Ausland kann grundsätzlich herausgerechnet werden.
- Grenzüberschreitende Beförderungen: Bei Start in Deutschland ist auch der Verbrauch im Ausland zu berücksichtigen.
- Bunkeröle für Seeschifffahrt dürfen herausgerechnet werden.
Damit können etwa reine Frachtbörsen oder Vermittlungsplattformen von möglichen Ausnahmen profitieren.
Liegt der Verbrauch nach einer ersten Analyse knapp über dem Grenzwert, kann eine detaillierte Aufschlüsselung einzelner Fahrten – etwa anhand standardisierter Verbrauchswerte – helfen, den Schwellenwert zu verifizieren oder zu unterschreiten.]
Fristen zur Umsetzung und Zertifizierung der Maßnahmen durch externe Dritte
Nach der Ermittlung des durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs müssen Unternehmen, die den Grenzwert von 7,5 Gigawattstunden überschreiten, innerhalb von 20 Monaten ein entsprechendes Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Für Unternehmen, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes am 17. November 2023 oberhalb des Schwellenwerts lagen, ist die Einführungsfrist mit dem 18. Juli 2025 abgelaufen.
Die Frist für niedrigschwellige Umsetzungspläne (ab 2,5 Gigawattstunden) läuft drei Jahre nach Überschreiten des Grenzwerts ab – für Bestandsunternehmen also zeitnah.
Insbesondere die finale Umsetzung muss von externen Stellen zertifiziert werden. Dies stellt für viele Unternehmen einen zusätzlichen Zeit- und Kostenfaktor dar, da entsprechende Kapazitäten oft nicht intern vorhanden sind. Erfahrungsgemäß dauern die Einrichtung und Zertifizierung mehrerer Monate – frühzeitige Planung ist daher essenziell.
Jetzt dringend handeln – diskutierte Rechtsänderungen (noch) nicht absehbar
Auch wenn derzeit über eine Anhebung der Schwellenwerte und die Nichtberücksichtigung des Kraftstoffverbrauchs diskutiert wird, befinden sich diese Änderungen bislang nur im politischen Diskurs und sind weder beschlossen noch absehbar. Aufgrund des Ablaufs der Umsetzungsfristen – insbesondere für Bestandsunternehmen – wird die Kontrollintensität der Aufsichtsbehörde weiter zunehmen. Unternehmen müssen nun konkrete Umsetzungsergebnisse nachweisen.
Etwaige Lücken hinsichtlich der bußgeldbewehrten Pflichten aus dem EnEfG sollten daher zeitnah geschlossen werden.
Grant Thornton in Deutschland unterstützt Unternehmen disziplinübergreifend bei der Umsetzung der EnEfG-Vorgaben – von der rechtlichen Bewertung über die technische Umsetzung bis zur Kommunikation mit den Behörden. Sprechen Sie uns an!
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.