PPWR: Der 12. August ist (noch) unverhandelbar

Verpackungsrecht

Von: Philip Weyand, Stefan Sinne, Gundula Kuhn

Übersicht

Die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verändert das Verpackungsrecht grundlegend. Ab dem 12. August 2026 dürfen verpackte Produkte und Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie den neuen Anforderungen entsprechen. 

Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, die Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben. Neben neuen rechtlichen Pflichten bringt die PPWR auch kommerzielle Veränderungen mit sich – etwa bei Produktgestaltung, Lieferketten, Eigenmarken und Herstellerverantwortung. Nicht zuletzt werden auch die Zuständigkeiten für die Systembeteiligungen teilweise neu geordnet. 

Eine Verschiebung der Anwendbarkeit auf Januar 2027 wird aktuell vom deutschen Bundesumweltministerium angeregt. Bislang sind solche Versuche immer auf europäischer Ebene gescheitert. Trotz der weiter andauernden regulatorischen Unklarheiten muss daher spätestens jetzt die konkrete Prozessgestaltung entsprechend umgesetzt werden. Dies ist mit der richtigen Vorbereitung aber gut möglich. 

INHALTE

PPWR: Neue rechtliche und kommerzielle Anforderungen

Die PPWR schafft einen neuen, europaweit einheitlichen Rahmen für Verpackungen. Sie ersetzt wesentliche Teile des bisherigen (auch deutschen) Verpackungsrechts und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Für Unternehmen ist die PPWR mehr als ein weiteres Compliance-Thema. Sie beeinflusst Geschäftsgrundlagen und zentrale Geschäftsbereiche, insbesondere:

  • Verpackungsdesign und Materialwahl, 
  • Produktentwicklung und Beschaffung, 
  • Lieferantensteuerung, 
  • Eigenmarkenstrategien, 
  • Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten, 
  • Konformitätserklärung und technische Dokumentationen,
  • Marktzugang innerhalb der EU. 

Besonders wichtig – unterjährig ändern sich die Regeln: ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen grundsätzlich nur noch dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie PPWR-konform sind. Unternehmen müssen daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen und ob die erforderlichen Nachweise verfügbar sind.

Zugleich erweitert sich der Blick auf den Verpackungsbegriff. Die PPWR erfasst Verpackungen umfassend und bezieht Konstellationen stärker ein, die unter dem bisherigen Verpackungsrecht in der Praxis teils weniger im Fokus standen. Dadurch kann sich der Prüfungsbedarf erhöhen – insbesondere bei komplexen Verpackungslösungen, Verbundstrukturen oder mehrstufigen Vertriebsketten. Dabei steigen auch mittelfristig die Anforderungen zur Verpackungsminimierung und Leerraumbegrenzung, zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatanteile sowie zur Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen und Produkten. Die PPWR betrifft damit den gesamten Lebenszyklus des Produkts Verpackung.

Auch kommerziell wirken sich diese Änderungen unmittelbar aus. Nicht angepasste Verpackungen können zu Verzögerungen, höheren Umstellungskosten oder Einschränkungen beim Vertrieb führen. Darüber hinaus ändern sich insbesondere in Lieferketten für Eigenmarken die Verantwortlichkeiten für Systembeteiligungen (Herstellerverantwortung). Wer frühzeitig handelt, kann regulatorische Risiken reduzieren und zugleich Gestaltungsspielräume nutzen.

PPWR ab 2026: Neue Rollen und Pflichten in der Herstellerverantwortung

Ein Schwerpunkt der PPWR liegt auf der Frage, wer künftig welche Verantwortung trägt. Die Verordnung arbeitet mit neuen bzw. präzisierten Rollenmodellen. Neben klassischen Kategorien wie Hersteller, Importeur und Vertreiber rückt insbesondere der Erzeuger als neue Kategorie stärker in den Mittelpunkt. 

Das kann zu spürbaren Verschiebungen der Verantwortungen zwischen den Rollen und damit im Verhältnis der beteiligten Vertrags- und Geschäftspartner führen. Besonders relevant ist dies bei:

  • Eigenmarken, 
  • Handelsmarken, 
  • Importmodellen, 
  • konzerninternen Vertriebsstrukturen. 

Gerade bei Private-Label-Konstellationen („Eigenmarken“) sollten Unternehmen sorgfältig prüfen, ob sie künftig selbst als maßgeblicher Verantwortlicher einzuordnen sind. Wer Produkte oder Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, kann stärker in die Pflicht genommen werden als bisher. Auch Fulfilment-Dienstleister sollen ihre Prozesse intern sowie im Verhältnis zu ihren Kunden und deren Produkten und Verpackungen auf PPWR-Relevanz verifizieren.

Es stellen sich innerhalb der eigenen Lieferkette zahlreiche zentrale Fragen:

  • Wer trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung? 
  • Wer muss Daten bereitstellen? 
  • Wer erfüllt Registrierungs-, Melde- oder Beteiligungspflichten? 
  • Welche Pflichten verbleiben beim Lieferanten, welche beim Markeninhaber oder Vertreiber? 

Die PPWR macht eine klare Zuordnung dieser Rollen unverzichtbar. Fehlannahmen können zu Lücken in der Compliance-Struktur führen, zu Vertriebsverboten und Maßnahmen von Wettbewerbern. Unternehmen sollten deshalb ihre bestehenden Vertragsmodelle, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette spätestens jetzt kritisch überprüfen und, soweit erforderlich, neu ordnen.

Neben der rechtlichen Rollenbestimmung gewinnt künftig auch die Qualität der Daten erheblich an Bedeutung. Für die Erfüllung von Pflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung müssen Unternehmen belastbar nachvollziehen können, welche Verpackungen sie in welchen Mengen und in welcher Rolle in Verkehr bringen. Ohne eine verlässliche Datengrundlage mit einem angemessenen Datenmanagement und fortlaufend aktualisierten Produkt- und Verpackungsdatenbanken lassen sich regulatorische Pflichten nur schwer rechtssicher erfüllen.

PPWR-Compliance: Jetzt Verpackungen, Rollen und Daten prüfen

Die PPWR verlangt frühzeitiges Handeln. Unternehmen sollten nicht erst auf einzelne Detailvorgaben reagieren, sondern ihre Verpackungs-Compliance ganzheitlich aufstellen. Im Zentrum stehen dabei vier Fragen:

  • Stimmen Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette? 
  • Sind die künftigen stofflichen Vorgaben für Verpackungen umgesetzt? 
  • Liegen die notwendigen Konformitätserklärungen und Zulassungen vor, sind Registrierungen und Beteiligungen erfolgt?
  • Sind die erforderlichen Daten vollständig, belastbar und prüfbar? 

Gerade an diesen Schnittstellen zwischen Recht, Compliance, Reporting und operativen Prozessen ist eine integrierte Analyse entscheidend.

Wir unterstützen Unternehmen ganzheitlich und umfassend bei der rechtlichen Einordnung der PPWR-Pflichten ebenso wie bei der praktischen Umsetzung.

Dazu gehört auch die Prüfung der Meldungen an Systeme und/oder Organisationen für Herstellerverantwortung.