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Am 27. September 2026 tritt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft – und verändert die Spielregeln für Umweltaussagen fundamental. Wer künftig mit Klimazielen oder Nachhaltigkeitsversprechen wirbt (z.B. „Wir werden bis 2040 klimaneutral sein“), braucht mehr als gute Absichten. Ohne einen überprüfbaren und beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer überprüften Umsetzungsplan drohen Abmahnungen und Reputationsschäden. Unternehmen müssen jetzt handeln – bevor aus einer gut gemeinten Marketingmaßnahme ein rechtliches Risiko wird.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Was ab 27. September 2026 gilt
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) verschärft Deutschland das UWG. Ziel ist es, irreführende Umweltaussagen zu verhindern.
Künftig gilt: Unternehmen dürfen nur dann mit künftigen Umweltleistungen werben, wenn sie diese durch einen belastbaren Umsetzungsplan belegen können. Dieser Plan muss mehrere Anforderungen adressieren: klare Bekenntnisse bzw. Verpflichtungen, messbare Ziele, konkrete Maßnahmen, nachvollziehbare Annahmen und eine regelmäßige externe Prüfung. Aussagen auf Websites, Produkten oder in Kampagnen können somit schnell angreifbar sein.
Das bedeutet: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitskommunikation neu aufstellen. Entscheidend ist nicht die Botschaft – sondern deren inhaltliche Substanz.
Die größten Stolpersteine bei Umsetzungsplänen
Der Umsetzungsplan ist in der Praxis der kritische Punkt. Besonders anspruchsvoll ist die Entwicklung sogenannter konkretisierender Kriterien. Unternehmen müssen selbst definieren, wie sie gesetzlich nicht eindeutig definierte Begriffe auslegen – und diese Auslegung muss einer Prüfung standhalten.
Ein weiteres Problem ist die Konsistenz zwischen Zielen und Maßnahmen. Oft sind Ziele ambitioniert, die Maßnahmen jedoch nicht ausreichend, um sie zu erreichen. Hinzu kommen Unsicherheiten bei Annahmen und Prognosen. Lieferketten, Kosten oder Technologien verändern sich – und damit auch die Grundlage des Plans.
Auch die Etablierung von Prozessen für das Monitoring können herausfordernd sein wie auch die Schaffung von Anpassungsmaßnahmen.
Schließlich erhöht die öffentliche Wirkung den Druck: Die Ergebnisse der Prüfung müssen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Fehler werden sichtbar – und angreifbar.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Zeit bis September 2026 ist knapp. Unternehmen sollten jetzt ihre Umweltaussagen prüfen, Umsetzungspläne strukturieren und klare Kriterien definieren. Ebenso wichtig sind belastbare Daten, nachvollziehbare Annahmen und ein funktionierendes Monitoring.
Entscheidend ist die frühzeitige Einbindung eines Wirtschaftsprüfers als unabhängigen Sachverständigen, der den Umsetzungsplan im Hinblick auf seine Prüfungsfähigkeit beurteilt und die erforderliche Prüfung durchführen kann – so lassen sich Risiken rechtzeitig erkennen und vermeiden. Sie haben Fragen rund um die Thematik? Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!