Beleidigende Äußerungen im privaten Chat können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen
Kein grenzenloser Schutz privater Chatgruppen
Können menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in privaten Chatgruppen bei WhatsApp über andere Personen des Unternehmens arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt eine Entscheidung getroffen.