Mobiles Arbeiten ist ein Vorteil für Mitarbeitende. Für Unternehmen birgt das Konzept Herausforderungen. In zwei Podcastfolgen erörtern wir, wie das Thema Workation im Mittelstand sinnvoll genutzt werden kann.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil zum Versicherungs- und Beitragsrecht entschieden, dass steuerpflichtige Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bei nicht rechtzeitiger Anmeldung der Sozialversicherung unterliegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert in seinem Schreiben vom 23. Januar 2024 über die Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen.
Die bisherigen Grenzgängerregelungen tragen den aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt nicht mehr hinreichend Rechnung. Deshalb haben Deutschland und Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, um Grenzgängern mehr Flexibilität zu verschaffen. Diese gilt seit Beginn dieses Jahres.
Um die Abzugssteuer im Tätigkeitsstaat auf maximal 4,5 Prozent zu begrenzen, müssen Grenzgänger ihre Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine amtliche Bescheinigung nachweisen. Das BMF hat die hierfür erforderlichen Vordrucke überarbeitet beziehungsweise neu erstellt. Diese sind ab1. Januar 2024 zu verwenden.
Auch im Bereich der Sozialversicherung gibt es zum Jahresende traditionell zahlreiche Änderungen. Ob Telearbeit, Pflegeversicherung, SV-Meldeportal - wir stellen praxisrelevante Themen vor, die Sie im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel unbedingt beachten sollten.
Ab 1. Januar 2024 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung (SV). Die Bemessungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Selbständige und Dienstherren, haben bislang häufig sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt. Sie müssen ab 2024 auf das SV-Meldeportal umsteigen.
Deutschland und Österreich verhandeln Änderungsprotokoll zum DBA: Steuerliche Erleichterungen und mehr Flexibilität für grenzüberschreitend Beschäftigte.
Deutschland und Luxemburg vereinbaren Änderungsprotokoll zum DBA: Steuerliche Erleichterungen und mehr Flexibilität für grenzüberschreitend Beschäftigte.
Telearbeit und hybrides Arbeiten im Home Office sind seit der Corona-Pandemie aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie können jedoch bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu einer ungewollten Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers im Wohnsitzstaat führen.