-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
-
Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Steuern für vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
-
Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
-
Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
-
Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
-
Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
-
Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Bank- und Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrechtliche Beratung auf höchstem Niveau.
-
Compliance
Risiken minimieren, Regeln einhalten.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Unterstützung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung.
-
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
Geistiges Eigentum und wirtschaftlichen Erfolg vollumfänglich sichern.
-
Immobilienrecht
Immobilienwirtschaft und Hotellerie? Eins unserer Spezialgebiete!
-
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Hilfe bei Krise und Transformation.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Managerhaftung
Ihr Unternehmen und Ihre Verantwortlichen absichern.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Prozessführung und Schiedsverfahren
Strategische Rechtsberatung für effektive Konfliktlösungen.
-
Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Expertenberatung für Wirtschafts- und Zivilvertragsrecht.
-
Versicherungsrecht
Schutz und Strategie für private Versicherungsunternehmen.
-
Wirtschaftsstrafrecht
Unterstützung bei wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen.
-
Private Client Tax
Maßgeschneiderte Lösungen für jeden Abschnitt Ihres steuerlichen Lebens.
-
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Nachfolgeplanung – nachhaltig die Zukunft absichern.
-
Family Office Audit und Investment Tax
Prüfung sowie steuerliche und rechtliche Beratung.
-
Family Strategy & Governance
Generationenübergreifender Erfolg – Werte bewahren.
-
Private Client Reporting
Schnelle Übersicht für optimale Entscheidungen.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
-
Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
-
So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
-
So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
-
So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
-
So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Deutschland und Österreich verhandeln derzeit über ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA Deutschland/Österreich). Der Entwurf verspricht steuerliche Vereinfachungen für grenzüberschreitend Beschäftigte (Grenzgänger) in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice. Die Neuerungen treten voraussichtlich ab 2024 in Kraft.
Grundsätzlich weist das DBA Deutschland/Österreich das Besteuerungsrecht hinsichtlich Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, dem Ansässigkeitsstaat zu. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird. In diesem Fall dürfen die dafür bezogenen Vergütungen grundsätzlich im anderen Staat versteuert werden.
Gemäß der aktuellen Grenzgängerregelung können Vergütungen trotzdem im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Person hat ihren Wohnsitz in der Nähe der Grenze in einem Vertragsstaat und ihren Arbeitsort in der Nähe der Grenze im anderen Staat.
- Außerdem muss die Person täglich von ihrem Arbeitsort zu ihrem Wohnsitz zurückkehren. Als Grenznähe wird dabei definiert, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort innerhalb einer Entfernung von jeweils 30 Kilometern Luftlinie beidseits der Grenze befinden.
Eine Toleranzvereinbarung mit Deutschland legt bereits aktuell fest, dass bis zu 45 Nichtrückkehrtage (Arbeitstage) pro Jahr sich nicht auf die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung auswirken. Aktuell sind grundsätzlich auch Homeoffice-Tage im Ansässigkeitsstaat als (potenziell schädliche) Nichtrückkehrtage zu zählen (Ausnahmen bestanden aufgrund von Konsultationsvereinbarungen während der COVID-19-Pandemie für pandemiebedingte Homeoffice-Tage.)
Der nunmehr von den österreichischen Behörden veröffentlichte Entwurf legt fest, dass Grenzgängerinnen beziehungsweise Grenzgänger ihre unselbstständige Tätigkeit nunmehr bloß „üblicherweise in der Nähe der Grenze“ ausüben müssen und sieht somit von der Notwendigkeit eines täglichen Pendelns zum Arbeitgeber in Grenznähe des Nachbarlandes ab. Geplant ist in einer Konsultationsvereinbarung eine Liste der Gemeinden zu veröffentlichen, die in der Grenzzone liegen. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Für etwaige Dienstreisen außerhalb des definierten Grenzgebietes gilt weiterhin die 45-tägige Schädlichkeitsgrenze.
Praxishinweis
Der Entwurf trägt damit den aktuellen Entwicklungen der Arbeitswelt aufgrund der Pandemie, die zu geänderten Arbeitsformen geführt haben, im Bereich der Grenzgänger Rechnung. Eine Veröffentlichung des Entwurfs durch die deutschen Finanzbehörden bleibt abzuwarten.
Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen von Grant Thornton Österreich stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.