Bestimmten Unternehmen werden künftig Verpflichtungen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Bezug auf ihre eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner auferlegt. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
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Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit Auswirkung auf die Größenklassen von Unternehmen erlassen. Damit ist auch eine Verringerung des Anwenderkreises der CSRD zu erwarten.
Die ESRS bilden die finalen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 (PIE-Unternehmen) beziehungsweise ab dem Geschäftsjahr 2025 (Non-PIE, große Kapitalgesellschaften) ab.
Die neuen EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen den deutschen Mittelstand vor enorme Herausforderungen. Betroffene Unternehmen müssen sich diesen Herausforderungen zeitnah stellen.
Mit der nunmehr final vorliegenden EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Mittelstandsunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung verpflichtet.