Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
Die Wegzugsteuer betrifft vor allem Unternehmerfamilien – oft ist ihnen das Risiko einer solchen Besteuerung nicht bewusst. Worauf Unternehmer und Gesellschafter, besonders ab dem kommenden Jahr, achten sollten, erklärt Grant-Thornton-Expertin Kristina Laubeck im Podcast.
Der Deutsche Bundestag hat rekordverdächtig schnell die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundesrat der Regelung zustimmt und sie damit ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die vermögensverwaltende GmbH bleibt in der Diskussion. Viele Vermögensverwalter, Tradingplattformen und Anlageberater preisen diese Gestaltung als „Steuersparmodell“ an. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wir blicken gemeinsam ins Gesetz und auf die praktische Umsetzung.
Ein neues Gesetz umfasst unter anderem eine Verschärfung des Anwendungsbereichs des § 6 AStG bei Wegzügen vor dem 31.12.2021. Wir zeigen auf, wie Sie in der Praxis darauf reagieren sollten und nehmen Sie mit auf einen kurzen Exkurs zum wichtigen BFH-Urteil "Wächtler".
Für wen und ab wann gelten die Neuerungen? Welche Sanktionen drohen? Wir informieren Sie über Hintergründe, Pflichten und geben Handlungsempfehlungen.
Am 19. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine bedeutende neue Initiative mit dem Ziel, die Quellensteuerverfahren in der EU zu vereinfachen. Ziel der Maßnahmen ist es, Investoren, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten effizientere und sicherere Verfahren zu bieten. Gleichzeitig sollen neuen Vorschriften grenzüberschreitende Investitionen fördern und Steuermissbrauch bekämpfen.
Gericht stellt klar, dass eine nur vorübergehende Abwesenheit und der damit verbundene Wegfall der Wegzugsbesteuerung auch dann vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Wegzugs keine Rückkehrabsicht bestanden hat. Was das für die Praxis bedeutet.