Die ertragsteuerliche Organschaft in Deutschland wirft – anders als moderne Systeme zur Gruppenbesteuerung im Ausland – nicht zuletzt durch das formale Erfordernis eines Ge-winnabführungsvertrags in der Praxis regelmäßig Fragen auf.
Bei der Veräußerung mittelbarer Beteiligungen innerhalb eines Konzerns entstehen regelmäßig Beratungskosten auf Ebene der Konzernmutter. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 (Aktenzeichen 7 K 1811/21 K) entschieden, dass diese Beratungskosten bei Kapitalgesellschaften sofort abzugsfähig sind. Das Urteil betrifft die Veräußerung einer Enkel- durch eine Tochtergesellschaft.
Der Rat der EU hat sich am 11. März 2025 auf einen Informationsaustausch beim Mindeststeuer-Bericht (GIR) für von Pillar-2 betroffene Unternehmen geeinigt. Damit soll eine unionsweite Grundlage für den automatischen Informationsaustausch über Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return – GIR) geschaffen werden. Für Unternehmen mit Pillar-2-Pflichten bedeutet das: Sie könnten dadurch künftig den GIR zentral in nur einem EU-Mitgliedstaat ein-reichen. DAC 9 bringt damit eine deutliche Vereinfachung für multinationale sowie große inländische Unternehmensgruppen, die unter das Mindeststeuergesetz (MinStG) fallen.
Die Auflösung der Ampelkoalition und die vorgezogenen Neuwahlen des Bundestags am 23. Februar 2025 haben erhebliche Auswirkungen auf steuerliche Reformen und Gesetzgebungsvorhaben. Fehlende Mehrheiten erschweren Abschlüsse wesentlicher Gesetzesvorhaben.
Am 5. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024beschlossen. Zum Teil als Reaktion auf vorangegangene Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs enthält der Entwurf wichtige Neuregelungen, die den Bereich der steuerlichen Umstrukturierungen betreffen. Wir geben einen Ausblick auf die geplanten Änderungen und mögliche Auswirkungen.
Die Neuerungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben, da der Anwendungsbereich der Zinsschranke beträchtlich ausgedehnt und die Ausnahmen für einen unbeschränkten Zinsabzug weiter eingeschränkt wurden.
Im Hinblick auf die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten haben sich BFH und Finanzgerichtsbarkeit zuletzt in verschiedenen Urteilen zu den diesbezüglichen Sperrfristen geäußert. Die Urteile zeigen eine unterschiedliche Herangehensweise, eröffnen gleichzeitig aber auch verschiedene Strukturierungsmöglichkeiten im Rahmen von Transaktionen und Umwandlungen.
BFH und FG Köln schaffen mit aktuellen Urteilen weitere Klarheit zu den Voraussetzungen der tatsächlichen Durchführung von Gewinnabführungsverträgen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft.