-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
-
Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
-
Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
-
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
-
Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
-
Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
-
Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
-
Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
-
Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
-
Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
-
Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
-
Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
-
Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
-
Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
-
Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
-
Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
-
Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
-
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
-
M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
IT-Recht
IT-Recht
-
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
-
Arbeitsrecht
IT-Recht
-
Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Immobilienwirtschaftsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
-
Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Managerhaftung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Prozessführung und Schiedsverfahren
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Versicherungsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Wirtschaftsstrafrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Compliance
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
-
Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
-
Wertpapierreporting
Wertpapierreporting
-
Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Internationales Business
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
-
Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
-
So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
-
So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
-
So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
-
So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Die ertragsteuerliche Organschaft setzt neben der finanziellen Eingliederung (Beteiligung an der Organgesellschaft >50%) voraus, dass Organträger und Organgesellschaft einen Ergebnis- beziehungsweise Gewinnabführungsvertrag (GAV) abschließen und sich hierin für die Mindestdauer von fünf Jahren verpflichten, Gewinne an den Organträger abzuführen beziehungsweise Verluste der Organgesellschaft auszugleichen.
Für die ertragsteuerliche Anerkennung der Organschaft reicht es allerdings nicht aus, dass der GAV „nur“ abgeschlossen wird, sondern er muss während seiner gesamten Geltungsdauer auch tatsächlich durchgeführt werden. Das Merkmal der tatsächlichen Durchführung ist dabei durch den Steuergesetzgeber nicht weiter konkretisiert und in der Praxis mithin oft Streitgegenstand im Rahmen von Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.
BFH konkretisiert Merkmal der tatsächlichen Durchführung
Nach der BFH-Rechtsprechung setzt die tatsächliche Durchführung des GAV voraus, dass er entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vollzogen wird, das heißt dass das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ermittelte handelsbilanzielle Ergebnis tatsächlich durch Zahlung oder Verrechnung an den Organträger abgeführt wird. Mit zwei aktuellen Urteilen vom 2. November 2022 (Aktenzeichen I R 37/19 und I R 29/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Kriterium der tatsächlichen Durchführung nun weiter konkretisiert. Hiernach ist auf erster Ebene Voraussetzung, dass die Ansprüche aus dem Organschaftverhältnis als Forderung beziehungsweise Verbindlichkeit in den betreffenden Jahresabschlüssen von Organträger und Organgesellschaft gebucht werden müssen. Die unterlassene Bilanzierung der Ansprüche führe selbst dann zu einer Nicht-Durchführung des GAV, wenn im Anschluss ein tatsächlicher Ausgleich durch Zahlung erfolgt. Eine schädliche Nicht-Durchführung liegt nach Ansicht des BFH ferner dann vor, wenn ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft aufgrund Insolvenz nicht mehr korrigiert werden kann und das nach den GoB ermittelte handelsbilanzielle Ergebnis im endgültigen Jahresabschluss anders ausgefallen wäre.
Neben einer zutreffenden bilanziellen Abbildung stellt sich auf zweiter Ebene die Frage, in welcher Form und in welchem Zeitraum die Ansprüche aus dem Organschaftsverhältnis zwischen den Parteien auszugleichen sind. In Betracht kommen dabei der Ausgleich durch tatsächliche Zahlung oder Leistung an Erfüllungs statt (zum Beispiel Abtretung einer werthaltigen Drittforderung) aber auch die Aufrechnung mit einer werthaltigen Gegenforderung sowie die Novation in ein (verzinsliches) Darlehen. In der Praxis häufig anzutreffen ist die Abwicklung des GAV über ein Verrechnungskonto beziehungsweise einen konzerninternen Cash-Pool. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21. Juni 2022 (Aktenzeichen 10 K 1406/18, Revision eingelegt: Aktenzeichen beim BFH: I R 37/22) sollte die tatsächliche Durchführung mittels Verrechnungskonto jedenfalls dann anzuerkennen sein, wenn ein regelmäßiger Ausgleich der Salden stattfindet und das Verrechnungskonto darüber hinaus nicht allein der Abwicklung des GAV dient.
Zeitraum für Ausgleich der Ansprüche aus Organschaftsverhältnis bleibt ungeklärt
Die Frage des Zeitraums für den Ausgleich der Ansprüche aus dem Organschaftsverhältnis ist bislang höchstrichterlich ungeklärt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sollen die Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb einer angemessenen Zeit ausgeglichen werden. Die Auffassungen im Fachschrifttum reichen von einem sofortigen Ausgleich nach Bilanzaufstellung über einen Ausgleich innerhalb eines Zeitraums von drei bis zwölf Monaten bis hin zu einem Ausgleich der Ansprüche bis (spätestens) zum Ende der Organschaft. Das FG Köln hat sich in seiner aktuellen Entscheidung der Finanzverwaltung angeschlossen und einen Ausgleich innerhalb angemessener Zeit gefordert. Der Ausgleich des im zugrunde liegenden Sachverhalt verwendeten Verrechnungskontos erst nach einem mehrjährigen Zeitraum wurde jedenfalls als organschaftsschädlich eingeordnet. Sinnvoll kann es sein, die Fälligkeit des Ausgleichs im GAV zu regeln. Insoweit muss die Regelung fremdüblich ausgestaltet sein und auch tatsächlich durchgeführt werden.
Scheitert die tatsächliche Durchführung des GAV bereits während der fünfjährigen Mindestlaufzeit, entfällt die ertragsteuerliche Anerkennung (rückwirkend) für den gesamten Zeitraum der Organschaft. Hieraus resultiert in der Regel ein nicht unerhebliches Steuerrisiko für Organträger und Organgesellschaft. Neben einer sorgfältigen Prüfung und Formulierung des Vertrags ist daher auch in der Folgezeit eine fortlaufende und lückenlose Überwachung der bilanziellen Abbildung und tatsächlichen Durchführung des GAV zwingend geboten. Um Diskussionen beziehungsweise einen Aufgriff durch die Finanzverwaltung zu vermeiden, sollte der Ausgleich der Ansprüche aus dem Organschaftsverhältnis mittels (Cash-) Zahlung oder einer der oben genannten Alternativen dabei so früh wie möglich nach Feststellung des betreffenden Jahresabschlusses der Organgesellschaft erfolgen.
Die Experten von Grant Thornton beraten Sie zu allen Fragestellungen rund um den Abschluss und die Durchführung des GAV. Sprechen Sie uns gerne an.
Aktuelle Beratungshinweise – kurz notiert
Keine Bildung einer Pensionsrückstellung bei Zusage unter Vorbehalt: Mit Urteil vom 6. Dezember 2022 (Aktenzeichen IV R 21/19) hat sich der BFH zur steuerrechtlichen Zulässigkeit einer Pensionsrückstellung geäußert, wenn die Pensionszusage unter Vorbehalt gewährt wird. Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach Ansicht des BFH steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – das heißt ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten: Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies nach einer aktuellen Entscheidung des BFH bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist (BFH vom 16. November 2022, Aktenzeichen X R 17/20). Das Urteil ist im Hinblick auf die Bewertung einer Sacheinlage nach Maßgabe des § 10b Absatz 3 EStG ergangen.
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem Unter-Unterbeteiligungsverhältnis: Mit Urteil vom 23. November 2022 (Aktenzeichen I R 36/19) hat der BFH klargestellt, dass die Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Absatz 2 KStG dem wirtschaftlichen Inhaber eines GmbH-Anteils zusteht. Im Falle eines gestuften Unterbeteiligungsverhältnisses müssen alle mit der Beteiligung verbundenen Rechte an den Unter-Unterbeteiligten weitergeleitet werden, damit dieser als wirtschaftlicher (Mit-) Inhaber qualifiziert werden kann.
Das BMF hat mit Bearbeitungsstand vom 27. Februar 2023 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze an die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG-Steueranpassungsgesetz) vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen – ebenfalls mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 – die Abgabenordnung sowie weitere Steuergesetze, unter anderem das KStG, an die mit dem MoPeG eintretenden Rechtsänderungen angepasst werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur rückwirkenden Einführung einer körperschaftsteuerlichen Regelung betreffend vororganschaftliche Mehrabführungen (Beschluss vom 14. Dezember 2022, Aktenzeichen 2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14) sowie zur Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 (Beschluss vom 24. November 2022, Aktenzeichen 2 BvR 1424/15) entschieden.
Genau die Post, die Sie für Ihr Business brauchen.
Mit unseren kostenlosen Newslettern und Webinaren profitieren Sie von maßgeschneiderten Updates. Bringen Sie Ihre Unternehmung nachhaltig voran.