E-Invoicing im Überblick

Pflicht seit Januar 2025

Pflicht seit Januar 2025

Ab 2025 müssen in Deutschland alle B2B-Rechnungen elektronisch ausgestellt werden.

Kosten- und Zeitersparnis

 Kosten- und Zeitersparnis

Die E-Rechnung vereinfacht Geschäftsprozesse und hat im Vergleich zur klassischen Papierrechnung erhebliches Einsparpotenzial.

Umweltfreundlich

Umweltfreundlich

E-Rechnungen sparen Papier und fördern Nachhaltigkeit.

Einheitlicher Standard

Einheitlicher Standard

Das CEN-Format EN 16931 der EU, umgesetzt durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, ermöglicht umfassende Kompatibilität im nationalen und zukünftig internationalen Geschäftsverkehr.

E-Rechnung: Was der deutsche Mittelstand jetzt wissen muss

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet eine Empfangsmöglichkeit für E-Rechnungen zu schaffen. Damit geht der Mittelstand den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung – und steht vor neuen Herausforderungen. Die Unternehmen müssen die notwendigen technischen Voraussetzungen für die E-Rechnung schaffen, ihre Prozesse überdenken und diese ggf. anpassen. 

Ab dem 1. Januar 2027 folgt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmer mit einem Umsatz von mehr als 800 TEUR. 

Ab dem 1. Januar 2028 folgt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich für alle B2B-Transaktionen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Gewisse Ausnahmen sind zu beachten. 

Wir informieren Sie darüber, was die E-Rechnung ausmacht, wie Sie die Vorteile und Chancen der E-Rechnung nutzen und wie Sie sich auf die kommende Pflicht zur Ausstellung der E-Rechnung bestmöglich vorbereiten. 

Was ist die E-Rechnung und welche Anforderungen bestehen an eine ordnungsgemäße E-Rechnung?

Nicht jede Rechnung in einem elektronischen Format ist gleichzeitig auch eine E-Rechnung. Die Definition der elektronischen Rechnung hat sich mit der neuen Fassung des § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG geändert und wird nunmehr deutlich enger gefasst. Die grundlegende Unterscheidung ist nunmehr die zwischen einer elektronischen Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 und 6 UStG n. F. und den sonstigen Rechnungen i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 4 UStG n. F. 

Eine elektronische Rechnung ist nach der gesetzlichen Definition des § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG n. F. eine Rechnung, die 

  • dem CEN-Format EN 16931 der EU entspricht (= Syntaxen gem. der Richtlinie 2014/55/EU), bspw.:
    • XRechnung
    • ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1
    • Europäische formate sind auch zulässig, z. B. Factur-X (Frankreich) oder Peppol-BIS Billing
  • oder in einem individuell zwischen Leistendem und Leistungsempfänger vereinbarten Format ausgestellt wird, sofern dieses Format in das CEN-Format richtig und vollständig überführt werden kann (sog. Interoperabilität); bspw.:
    • EDI-Verfahren, z. B. EDIFACT (ggf. anzupassen, um Interoperabilität sicherzustellen)

Welches Format verwendet wird, ist zivilrechtlich zwischen den Parteien zu vereinbaren. 

BMF-Scheiben zur elektronischen Rechnungsstellung

Mit seinem Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der sukzessiven, obligatorischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen seinen Entwurf vom 13. Juni 2024 zum selben Thema nachgeschärft. Im Vergleich zum Entwurf enthält das finale Schreiben Nachbesserungen, die zum Teil auf den Anregungen und der Kritik von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen basieren. In gleichem Maße bestehen jedoch auch weiterhin ungeklärte Probleme zu Themen wie bspw. Rechnungsanhängen und -verweisen.

Podcasts zur E-Rechnung – Alles Wichtige im Ohr

Mit der Einführung der E-Rechnung ab 2025 stehen Unternehmen vor neuen Anforderungen. Doch was steckt dahinter? Podcasts zum Thema elektronische Rechnungsstellung liefern verständliche Einblicke, praxisnahe Tipps und aktuelle Trends – perfekt für unterwegs oder die Kaffeepause. Erfahren Sie, wie die digitale Rechnungsstellung zur Chance für effizientere Prozesse wird!

Hören Sie jetzt rein und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft!

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland nur noch strukturierte Rechnungen als elektronische Rechnungen. Dazu zählen Formate wie XRechnung, ZUGFeRD und andere, die den europäischen Standards der EU-Richtlinien (CEN 16931) entsprechen.
Benjamin Bergau Steuerberater und Senior Manager, Grant Thornton AG

Rechtliche Grundlagen zum Thema E-Invoicing

  • Die Richtlinie umfasst die Definition eines gemeinsamen europäischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) auf semantischer Ebene sowie zusätzliche Standardisierungsergebnisse, die die Interoperabilität auf Syntaxebene verbessern und verpflichtet öffentliche Auftraggeber innerhalb der EU, elektronische Rechnungen gem. dem einheitlichen Standard anzunehmen und zu verarbeiten. Ziel: Förderung der Digitalisierung und Vereinheitlichung des elektronischen Rechnungsaustauschs in Europa.
  • Die E-Rechnung ist nun in § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG n. F. gesetzlich definiert. 

     

  • Die Gesetzesänderung zeigt die grundlegende Unterscheidung zwischen einer elektronischen Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 und 6 UStG n. F.) und den sonstigen Rechnungen (§ 14 Abs. 1 S. 4 UStG n. F.) auf. 

  • Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) ist die verbindliche nationale Rechtsgrundlage für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes. 

     

  • Basis für die ERechV sind die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen, welche die Länder bis 2020 schrittweise auf nationaler Ebene umsetzen mussten. 

  • ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland): Ein hybrides E-Rechnungsformat, das PDF und maschinenlesbares XML kombiniert.

     

  • XRechnung: Standardformat gemäß EU-Richtlinie, das ausschließlich auf den maschinenlesbaren XML-Teil ausgelegt ist. 

  • Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Erstellung, Übertragung und Verarbeitung von E-Rechnungen.
  • Verpflichtung zur sicheren Datenübertragung und -speicherung.

Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung, einschließlich der revisionssicheren Archivierung von Rechnungen (§ 238 HGB).

Elektronische Rechnungen unterliegen dem gleichen Archivierungsanspruch wie Papierrechnungen. 

Regeln für die korrekte elektronische Archivierung und Verarbeitung von Rechnungen.

Wichtig: Die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Rechnung muss gewährleistet sein.

Harmonisierung der Mehrwertsteuerregelungen innerhalb der EU, einschließlich des Umgangs mit elektronischen Rechnungen.

  • Digitalisierungsinitiative der EU-Kommission, unter anderem zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für innergemeinschaftliche Transaktionen

  • Einigung zum Kompromissvorschlag vom 30. Oktober 2024 am 5. November 2024 – einstimmig durch alle EU-Mitgliedstaaten und damit Zustimmung zur europäischen E-Rechnungsstellung und zur elektronischen Meldung ab 2030.

  • Festlegung der Europäischen Norm (EN) 16931 als Standard. 

Digitalisierung leicht gemacht: Strategische Umsetzung der E-Rechnung

Die E-Rechnung kann maßgeblich zur Effizienzsteigerung und Digitalisierung Ihres Rechnungswesens beitragen. Ob durch gesetzliche Anforderungen oder den Wunsch nach nachhaltigeren und effizienteren Prozessen – die Umstellung auf die E-Rechnung birgt enormes Potenzial. Doch wie gelingt eine nahtlose Einführung ohne Risiken und Stolpersteine?

Ihr Weg zur erfolgreichen E-Rechnung

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von der Analyse Ihrer bestehenden Prozesse bis zur vollständigen Implementierung. Mit unserer Erfahrung und praxisnahen Lösungen stellen wir sicher, dass Sie:

  • Rechtssicher agieren und die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Formatvorgaben der E-Rechnung und Archivierung) erfüllen.
  • Effizienter arbeiten dank automatisierter Prozesse und optimierter Workflows.
  • Kosten sparen, indem Sie Papier-, Versand- und Bearbeitungskosten reduzieren.
  • Nachhaltig handeln durch digitale und ressourcenschonende Rechnungsverarbeitung.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick:

  • Umfassende Analyse des bestehenden Rechnungsprozesses und Entwicklung eines maßgeschneiderten E-Rechnungs-Konzepts.
  • Anbieterauswahl unter Berücksichtigung der gewählten Strategie inkl. Darstellung von Vor- und Nachteilen und Best-Practice-Ansätzen.
  • Einrichtung und Integration der E-Rechnungs-Lösung in Ihre bestehenden Systeme und Prozesse.
  • Unsere Prozess- und ERP-Systemexperten leisten technische Unterstützung, weit über die Einführungsphase hinaus.
  • Schulung & Change Management: Wir befähigen Ihr Team, die neuen Systeme optimal zu nutzen.
  • Individuelle Begleitung: Maßgeschneiderte Lösungen – von der Pilotphase bis zum vollständigen Rollout.

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Grant Thornton geht mit Ihnen den Weg zur erfolgreichen E-Rechnung

Die Digitalisierung von Rechnungsprozessen ist nicht nur ein Trend, sondern ein wesentlicher Baustein moderner Unternehmensführung. Mit umfassender Erfahrung und fundiertem Fachwissen begleiten wir Sie dabei, sich auf die gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten und ihre Rechnungsprozesse zu digitalisieren. Machen Sie den nächsten Schritt in die digitale Zukunft der Rechnungsstellung. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how. 

Warum Grant Thornton?

  • Rechtssicherheit: Unsere Experten beraten Sie bei der Umsetzung der nationalen und internationalen gesetzlichen Anforderungen und unterstützen in Bezug auf lokale Besonderheiten. Wir stellen sicher, dass Sie alle Vorschriften erfüllen und dabei flexibel bleiben.
  • Technologiekompetenz: Mit fundiertem Know-how zu führenden E-Rechnungs-Lösungen und Schnittstellenintegration unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Implementierung der passenden Technologie.
  • Branchenübergreifende Erfahrung: Ob Mittelstand oder Großkonzern, öffentliche Verwaltung oder privater Sektor – wir wissen, worauf es in Ihrer Branche ankommt.
  • Prozessoptimierung: Unser interdisziplinäres Team analysiert Ihre bestehenden Abläufe, identifiziert Effizienzpotenziale und entwickelt zukunftssichere Lösungen.
  • Internationale Perspektive: Als Teil eines globalen Netzwerks bietet Grant Thornton länderübergreifende Expertise und Lösungen für Unternehmen mit internationalem Fokus.

Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Invoicing

Nicht jede Rechnung in einem elektronischen Format ist gleichzeitig auch eine E-Rechnung. Die Definition der elektronischen Rechnung hat sich mit der neuen Fassung des § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG geändert und wird nunmehr deutlich enger gefasst. Die grundlegende Unterscheidung ist nunmehr die zwischen einer elektronischen Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 und 6 UStG n. F. und den sonstigen Rechnungen i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 4 UStG n. F. 

 

Eine elektronische Rechnung ist nach der gesetzlichen Definition des § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG n. F. eine Rechnung, die 

  • dem CEN-Format EN 16931 der EU entspricht (= Syntaxen gem. der Richtlinie 2014/55/EU), bspw.:
    • XRechnung
    • ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1
    • Europäische formate sind auch zulässig, z. B. Factur-X (Frankreich) oder Peppol-BIS Billing
  • oder in einem individuell zwischen Leistendem und Leistungsempfänger vereinbarten Format ausgestellt wird, sofern dieses Format in das CEN-Format richtig und vollständig überführt werden kann (sog. Interoperabilität); bspw.:
    • EDI-Verfahren, z. B. EDIFACT (gg. Anzupassen, um Interoperabilität sicherzustellen)

Welches Format verwendet wird, ist zivilrechtlich zwischen den Parteien zu vereinbaren. 

Durch die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 und das entsprechende Gesetz werden Unternehmen zunächst eventuell vor Herausforderungen gestellt. Mittel- und langfristig werden allerdings die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung überwiegen. Gerade in Bezug auf Geschäftsprozesse wird die Einführung der E-Rechnung Effizienz und Compliance sorgen. Zu den Vorteilen, die sich ergeben, gehören vor allem die folgenden:

  • Effizienz: Durch das Empfangen und Erstellen von E-Rechnungen kann die Buchhaltung systematisch automatisiert werden. So werden die unternehmensinternen Prozesse beschleunigt und Personal eingespart. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Unternehmen davon profitieren.
  • Kosteneinsparungen: Es fallen weniger Kosten für Papier, Druck und Versand an. Darüber hinaus werden durch die Automatisierung der Buchhaltung auch Personalkosten eingespart und Mitarbeitende finden mehr Zeit für andere Tätigkeiten.
  • Fehlerminimierung: Durch das maschinelle Auslesen von Rechnungen entstehen weniger Übertragungsfehler.
  • Compliance: Durch die maschinelle Bearbeitung wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einfacher.
  • Echtzeitüberblick: Beim Blick auf die Finanzdaten haben Verantwortliche immer den aktuellen Stand vor Augen, da man nicht mehr auf die manuelle Übertragung ins System warten muss.

Diese Frage kann für Unternehmen, die ihre Umsätze (auch) mit inländischen B2B-Geschäften machen, grundsätzlich mit Ja beantwortet werden. Aber was bedeutet E-Rechnung ab 2025 genau? Es gibt in Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung verschiedene Fristen, die zu berücksichtigen sind. 

  • Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen annehmen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie grundsätzlich auch dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, zusätzlich ist der Versand von Papierrechnungen noch übergangsweise zulässig. Elektronische Formate wie PDF dürfen nur noch mit Zustimmung des Empfängers verschickt werden.
  • Ab dem 01. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 800.000 Euro ausnahmslos zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
  • Ab dem 01. Januar 2028 gilt die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen für alle B2B-Geschäfte.

Von der Regelung um die E-Rechnung werden alle Unternehmen betroffen sein, die sich im B2B-Bereich bewegen. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: Ausgenommen von der E-Rechnungs-Pflicht sind 

  • Kleinunternehmerinnen und -unternehmer, 
  • Rechnungen für Beträge, die unter 250 Euro liegen, 
  • das B2C-Geschäft, 
  • bestimmte Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken, wenn sie sich an Endverbraucher richten, und 

Zu den gängigen Standards gehören ZUGFeRD und XRechnung (Deutschland) sowie PEPPOL (international). Diese Formate gewährleisten die Kompatibilität und Rechtssicherheit.

Eine E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar, was die automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine PDF-Rechnung erfordert manuelle Eingaben oder OCR-Verarbeitung.

In Unternehmen müssen die Voraussetzungen für das Empfangen, Verarbeiten und Ausstellen von E-Rechnungen jetzt geschaffen werden. Dazu braucht es eine passende ERP- oder Buchhaltungssoftware, in der E-Rechnungen bearbeitet oder erstellt werden können. Software-Anbieter sind auf die Umstellung auf E-Rechnung und E-Invoicing vorbereitet und bieten oft Plug-and-Play-Lösungen an, die in Ihren Workflow integriert werden können. 

Auch die notwendigen Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Rechnung sollten gegeben sein. Zur Übermittlung von E-Rechnungen stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Der einfachste ist nach wie vor der Versand per Mail. Aber auch das Peppol-Netzwerk stellt einen sicheren Weg dar, um E-Rechnungen zu versenden. Für kleinere Unternehmen eignen sich Webportale, da sie eine einfache Lösung bieten.

Genau wie analoge Rechnungen müssen auch E-Rechnungen nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden. Dabei gilt, dass die Archivierung elektronisch, manipulationssicher und so zu gestalten sein muss, dass die Daten jederzeit les- und einsehbar sind. Das sollte Unternehmen nicht unbedingt vor Herausforderungen stellen, da moderne Archivlösungen und ERP-Systeme diese Funktionalitäten häufig anbieten.

Ja, moderne E-Invoicing-Lösungen lassen sich problemlos in gängige ERP-Systeme wie SAP, Microsoft Dynamics oder andere integrieren.

Daten werden verschlüsselt übertragen und verarbeitet. Zudem erfüllen moderne Lösungen hohe Standards wie die DSGVO und ISO-Zertifizierungen.

Die Einführung umfasst eine Analyse bestehender Prozesse, die Auswahl der passenden Lösung, die Integration in bestehende Systeme und die Schulung der Mitarbeitenden.

Wenn Unternehmen die E-Rechnungsverordnung ignorieren, keine E-Rechnungen stellen oder empfangen können, schaden sie damit in erster Linie sich selbst. Denn sowohl Behörden als auch Geschäftspartner können eingehende analoge oder PDF-Rechnungen ablehnen, was zu Verzögerungen bei Zahlungen führen wird. Darüber hinaus drohen Bußgelder und Strafen, die sich in der EU von Land zu Land unterscheiden. Die Nichteinhaltung des Gesetzes und der damit einhergehenden Vorgaben ist also keine Option.

Kosten variieren je nach vorhandenem System, Integrationsaufwand und Unternehmensgröße. Eine Verallgemeinerung der zu erwartenden Kosten ist nur bedingt möglich. Auf lange Sicht ist mit einer Amortisierung der Kosten durch Einsparungen im Rechnungsprozess zu rechnen. 

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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