Aktuelle Themen
Vergütungsrecht nach VOB/B
Nachträge beim EP-Vertrag sind nach Einheitspreisen abzurechnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen 10 U 149/24) zur Vergütung von Nachtragsleistungen im Rahmen eines Bauvertrags nach den Regelungen der VOB/B entschieden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Vergütung für zusätzliche Leistungen zu berechnen ist, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Preisbildung zwischen den Vertragsparteien besteht. Das Gericht stärkt die Position des Auftraggebers hinsichtlich der Prüffähigkeit von Rechnungen und schafft Klarheit für die Praxis im Bauvertragsrecht. Wir fassen das Urteil für Sie zusammen.
EU-Innovationsfonds
IF25 Heat Auction – EU-Förderprogramm zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme
Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen Terms & Conditions zur neuen Auktion des EU-Innovationsfonds – der IF25 Heat Auction. Mit einem Förderbudget von einer Milliarde Euro soll die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme vorangetrieben werden. Unternehmen können Fördermittel für innovative Technologien wie Wärmepumpen, Elektrodenheizkessel, Widerstands- und Induktionsheizungen, Plasmasysteme sowie Solarthermie- und Geothermieanlagen beantragen.
Strategie. Regulierung. Zukunft.
KI Regulierung & Compliance
Künstliche Intelligenz mit rechtlicher Sicherheit und technischer Präzision
PV-Strom trifft Steuerrecht
Vermietung von Dachflächen und Betriebsaufspaltung – Steuerrisiken vermeiden
Viele Kommunen verpachten Dachflächen zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen (PV). Häufig wird übersehen, dass auch die Überlassung von (Dach-) Flächen durch Kommunen zu einer Betriebsaufspaltung führen kann – mit erheblichen steuerlichen Folgen.
Dieser Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist und wie steuerliche Risiken vermieden werden können
Auszeichnung im JUVE Handbuch Steuern 2025
Grant Thornton Germany erneut ausgezeichnet: Exzellente Rankings im JUVE Handbuch Steuern 2025
Das JUVE Handbuch Steuern 2025 ist erschienen – und Grant Thornton Germany zählt wieder zu den führenden Beratungshäusern. Die erneuten Auszeichnungen bestätigen unsere hohe Fachkompetenz, unseren Qualitätsanspruch und den starken Teamspirit im Bereich Tax. Besonders hervorgehoben wird unsere Expertise in Human Resources-Steuern (HR-Steuern) sowie in weiteren steuerlichen Spezialdisziplinen. Wir danken unseren Mandantinnen und Mandanten für das Vertrauen und gratulieren allen Kolleginnen und Kollegen zu diesem Erfolg.
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