Aktuelle Themen
Kommunales Vergaberecht
Neueinführung des § 75a GO NRW – Eine Chance für Städte und Gemeinden in NRW
Mit dem neuen § 75a GO NRW erhalten Kommunen ab 2026 deutlich mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung – bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der Beitrag zeigt, was sich ändert und wie Gemeinden ihre Vergabepraxis künftig rechtssicher gestalten können.
Schwarzarbeit im Fokus
Schwarzgeldabrede im Bauvertrag – teuer für beide Seiten
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem rechtskräftigen Beschluss (die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH am 19.03.2025 zurückgewiesen) vom 21.03.2024 – 20 U 5903/22 Bau klargestellt: Wer sich auf eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ einlässt, riskiert die Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags.
Aktivrente ab 2026
Geplante Aktivrente ab 2026: Worauf Arbeitgeber achten sollten
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Wie aus digitaler Komplexität ein Wettbewerbsvorteil wird
Ein besserer Software-ROI mit WalkMe am Beispiel im Maschinen und Anlagenbau
Im globalen Maschinen- und Anlagenbau steigen der Wettbewerbsdruck sowie die Anfor-derungen an Service und Effizienz. Eine Digital Adoption Platform wie WalkMe unterstützt Unternehmen dabei, exzellenten Service skalierbar zu machen – mit geführten Prozessen, schnellerem Onboarding und stabiler Datenqualität, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.
Vergütungsrecht nach VOB/B
Nachträge beim EP-Vertrag sind nach Einheitspreisen abzurechnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen 10 U 149/24) zur Vergütung von Nachtragsleistungen im Rahmen eines Bauvertrags nach den Regelungen der VOB/B entschieden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Vergütung für zusätzliche Leistungen zu berechnen ist, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Preisbildung zwischen den Vertragsparteien besteht. Das Gericht stärkt die Position des Auftraggebers hinsichtlich der Prüffähigkeit von Rechnungen und schafft Klarheit für die Praxis im Bauvertragsrecht. Wir fassen das Urteil für Sie zusammen.
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