Finanzverwaltung: Fahrzeugüberlassung als tauschähnlicher Umsatz
Tax | Indirect Tax / UmsatzsteuerDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt im BMF-Schreiben vom 3. März 2026 nochmals ausdrücklich klar: Die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken ist aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich als tauschähnlicher Umsatz anzusehen. Was diese Sichtweise für die Praxis bedeutet.