Umwandlungssteuerrecht: FG Münster erleichtert die steuerneutrale rückwirkende Einbringung von Mitunternehmeranteilen
Beratungspraxis UnternehmenssteuernSoll eine gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft (steuerlich: Mitunternehmerschaft) in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, ist die Einbringung häufig das Mittel der Wahl. Der Unternehmer bringt seinen Mitunternehmeranteil im Wege der Sacheinlage in eine neue oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft ein und erhält im Gegenzug neue Anteile an dieser Gesellschaft.