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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
§ 4j EStG begrenzt den Abzug von konzerninternen Lizenzaufwendungen in Deutschland insoweit, wie die Lizenzeinkünfte beim nahestehenden Lizenzgläubiger einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigeren Besteuerung im Ausland unterliegen. Einzige Ausnahme gilt, wenn die im Ausland angewandte Präferenzregelung einem von der OECD definierten Nexus-Ansatz entspricht.
Mit zwei BMF-Schreiben vom 5. Januar 2022 und vom 6. Januar 2022 äußert sich die Finanzverwaltung nun zu den allgemeinen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Lizenzschranke (§ 4j EStG) und aktualisiert gleichzeitig die bereits im Februar 2020 veröffentlichte Liste nicht Nexus-konformer Präferenzregelungen für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020.
Neben Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Präferenzregelung im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 EStG, bezieht die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben insbesondere Stellung zu der sogenannten Nexus-Konformität gemäß § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG und verdeutlicht, dass noch geltende, aber auslaufende Präferenzregelungen als schädlich anzusehen sind und insoweit kein Bestandschutz besteht. Im Übrigen erfolgt eine umfassende Darstellung über die Beweislastverteilung.
Zudem führt das BMF-Schreiben Länder auf, deren Präferenzregelungen noch nicht abschließend geprüft wurden. Es ist dabei hervorzuheben, dass das US-FDII Regime hier weiterhin aufgeführt wird. Verfahrenstechnisch sind entsprechende Lizenzaufwendungen - bis eine abschließende Einschätzung des US-FDII als Präferenzregelung erfolgt ist – grundsätzlich als abzugsfähige Betriebsausgaben unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 der Abgabenordnung zu behandeln.
Handlungsempfehlung
Die Mitgliedstaaten der OECD haben sich zwar hinsichtlich der als schädlich eingestuften Präferenzregelungen bereits zu einer Abschaffung beziehungsweise Nexus-konformen Anpassung bis spätestens 30. Juni 2021 verpflichtet. Es ist in der Praxis aber insbesondere für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020 relevant zu prüfen, ob gezahlte Lizenzaufwendungen vollständig steuerlich abzugsfähig sind oder der Beschränkung des § 4j EStG unterliegen.
Im Fall einer Präferenzregelung im Ausland obliegt es dem Steuerpflichtigen, mittels Vorlage von Unterlagen aus der Buchhaltung und ausländischen Bescheiden nebst Berechnungsgrundlagen nachzuweisen, dass die Lizenzzahlungen an einen ausländischen Empfänger entweder tatsächlich keiner Präferenzregelung unterlegen haben oder die Besteuerung unschädlich unter den Voraussetzungen des § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG ist.

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