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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Mit Beschluss vom 28. Mai 2021 hat der Bundesrat dem zuletzt durch den Bundestag am 22. April 2021 verabschiedeten Entwurf des Fondstandortgesetzes (FoStoG) zugestimmt. Die darin enthaltenen Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten. Somit wird insbesondere auch für junge Technologieunternehmen und Startups ein Instrument in die Hand gegeben, im Kampf um die Bindung der begehrten Talente.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf (wir hatten hierüber am 14. April 2021 berichtet) sieht das finale Gesetz geringfügige Erweiterungen zugunsten der Steuerpflichtigen vor. So wird der Steuerfreibetrag für Einkünfte aus begünstigten Vermögensbeteiligungen von bisher 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr ausgeweitet; im ersten Gesetzentwurf war diesbezüglich noch eine Erhöhung auf lediglich 720 Euro vorgesehen. Der Besteuerungsaufschub wird insofern ausgeweitet, als nach § 19a Absatz 4 Nummer EStG neuer Fassung eine „automatische“ Besteuerung erst erfolgt, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung zwölf Jahre vergangen sind, statt bisher 10 Jahre. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs erfasst die Neuregelung nunmehr Unternehmen, deren Gründung nicht mehr als 12 Jahre zurückliegt; ursprünglich waren auch insoweit 10 Jahre vorgesehen.
Die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Änderungen schaffen weitere Erleichterungen zugunsten der Steuerpflichtigen. Das Risiko einer vom Kapitalzufluss unabhängigen Besteuerung bleibt weiterhin bestehen, das sogenannte Dry-Income Problem wird lediglich aufgeschoben. Gleichwohl können die Neuregelungen eine Entlastung von Verwaltungsaufwand und Liquiditätsbeschaffung bedeuten und einen Anreiz zur Mitarbeiterbeteiligung gerade im Bereich der Start-Ups bedeuten.
Praxishinweis
In der Start-up Szene wurde die Gesetzesneuerung mit Kritik aufgenommen, insbesondere in Bezug auf die Rahmenbedingungen bezüglich des Alters und der Größe der Unternehmen, die von den Regelungen profitieren können, da diese als nicht weitreichend genug angesehen werden. Die Experten von Warth & Klein Grant Thornton beraten Sie gerne umfassend zu den diesbezüglichen Fragestellungen.

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