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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Digitalisierung gemeinsam meistern
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Prozesse und Strukturen einschätzen
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Debt Advisory & Treasury Services
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Auch nach dem Brexit sind praxisrelevante steuerliche Entwicklungen aus dem und über das Vereinigte Königreich (UK) zu beachten.
Mitteilungspflicht nach § 138 AO
Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige dem Finanzamt mitteilen, wenn sie erstmals mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf eine Drittstaat-Gesellschaft erlangt haben (§ 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung (AO)). Dies gilt auch ausdrücklich für Beteiligungen, die durch den Brexit zu Drittstaat-Gesellschaften wurden. Für unsere Mandanten, die 2020 und auch weiterhin eine Beteiligung an einer UK-Gesellschaft halten gilt Folgendes:
Da das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 zum Drittstaat wurde, ist zu diesem Zeitpunkt auch das erstmalige Erlangen eines beherrschenden Einflusses auf eine Drittstaat-Gesellschaft eingetreten. Deshalb ist die Meldung zusammen mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2021 bis spätestens zum 28. Februar 2023 an das Finanzamt zu übermitteln.
Steueränderungen im Vereinigten Königreich
Anfang März wurde der Haushaltsplan 2021 mit zahlreichen Steueränderungen vorgestellt. Die wichtigsten sind:
- Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes: Ab 1. April 2023 wird der Körperschaftsteuersatz von aktuell 19% auf 25% der Gewinne, die £250.000 (Britische Pfund) übersteigen, angehoben. Für Gewinne bis £50.000 verbleibt es bei einem Steuersatz von 19%. Für Gewinne zwischen £50.000 und £250.000 erhöht sich der Steuersatz graduell. Damit fällt UK grundsätzlich weiterhin unter die Niedrigsteuergrenze von derzeit 25% nach dem deutschen Außensteuergesetz.
- Aufhebung der Zins- und Lizenzrichtlinie: Ab dem 1. Juni 2021 wird die Zins- und Lizenzrichtlinie nicht mehr angewendet. Ab diesem Datum können lokale Quellensteuern auf Zins- und Lizenzzahlungen ins Ausland anfallen, für die ggf. das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu prüfen ist. Bei Anwendbarkeit des DBA D/UK erhebt UK keine Quellensteuern auf Lizenzzahlungen nach Deutschland. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass das Vereinigte Königreich keine lokalen Quellensteuern auf Dividenden erhebt. Daher können Dividenden aus UK weiterhin ohne Steuerabzug nach Deutschland ausgeschüttet werden. Im umgekehrten Fall fallen seit dem 1. Januar 2021 auf eine Dividende von einer deutschen Gesellschaft an ihre Anteilseigner in UK Quellensteuern an, die aufgrund des DBAs mindestens 5% betragen.
Bei weiteren Fragen zu den oben genannten sowie weiteren Themen rund um das Vereinigte Königreich sprechen Sie uns gerne an.