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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Compliance Unterstützt der Standard EDI künftig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?EDI hilft Unternehmen dabei, ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren, Vorlaufzeiten zu reduzieren und Fehler zu minimieren. Wir stellen dieses Modul sowie weitere innovative Technologien vor, die in diesem Kontext eingesetzt werden können, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Auch wenn das Jahr 2020 – insbesondere durch die zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes - bereits einige große Änderungen mit sich brachte, sieht der nun veröffentlichte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2020 des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Juli 2020 weitere wichtige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer vor. Umsatzsteuerlich enthält der Entwurf größtenteils die Implementierung des auf Unionsebene beschlossenen Mehrwertsteuer-Digitalpakets im B2C-Bereich. Darüber hinaus enthält er auch noch weitere Änderungen, unter anderem die Umsetzung von Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes (BFH) sowie Klarstellungen des Gesetzgebers. Gerne möchten wir Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen des Referentenentwurfes kurz vorstellen:
Die wichtigen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Einzelnen
- Für Lieferungen über elektronische Schnittstellen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Lieferanten an Privatkunden fingiert das Gesetz künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Lieferkette zwischen Lieferant, Betreiber der elektronischen Schnittstelle und dem Kunden (§ 3 Absatz 3a Umsatzsteuergesetz (UStG)). Die Lieferung an den Betreiber ist dabei steuerfrei (§ 4 Nummer 4c UStG).
- Der Gesetzgeber nimmt nochmals Änderungen an den Steuerbefreiungen im Bereich Gesundheit und Pflege vor (§ 4 Nummer 14, 16 UStG).
- Die Steuerbefreiung für Leistungen an diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags wird erweitert (§ 4 Nummer 7 UStG).
- Das Reverse-Charge-Verfahren wird auf Telekommunikationsdienstleistungen an Wiederverkäufer erweitert (§ 13b UStG).
- Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben soll kein rückwirkendes Ereignis darstellen (§ 14 UStG).
- Der Gesetzgeber stellt klar, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen oder -erstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflichtig ist (§ 17 UStG).
- Das MOSS-Verfahren wird um Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle, innergemeinschaftliche Fernverkäufe und alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet erweitert (§ 18j UStG).
- Entsprechend ändern sich auch die Vorschriften zum Versandhandel - neu: Fernverkauf (§ 3c UStG).
- Das bisherige besondere Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronische Dienstleistungen erbringen, wird auf alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ausgedehnt (§ 18i UStG).
- Der Gesetzgeber führt für Fernverkäufe von Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro aus dem Drittlandsgebiet den neuen Import-One-Stop-Shop (IOSS) ein (§§ 18k, 21a UStG).
Fazit
Die Gesetzesänderungen betreffen durch die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets überwiegend im B2C-Bereich tätige Unternehmen. Mit der damit einhergehenden Erweiterung des MOSS-Verfahrens auf grenzüberschreitenden Lieferungen an Privatkunden sollte sich hierbei insbesondere der Versandhandel rechtzeitig auf die Änderungen einstellen. ERP- und Abrechnungssysteme sollten entsprechend umgestellt werden. Aufgrund des Wegfalls von Registrierungspflichten im Ausland bieten die Änderungen jedoch auch Erleichterungen.
Durch die Klarstellung, dass eine Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis darstellt, bezieht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung zur Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung. Es bleibt zu hoffen, dass der bereits vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung ebenfalls zeitnah zum Inkrafttreten des JStG 2020 veröffentlicht wird.