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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Gewerbemieter haben nach dem nun richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2022 (Aktenzeichen XII ZR 8/21) grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete während des Lockdowns.
Der BGH hat dabei betont, dass die Verwirklichung eines solchen Risikos nicht nur dem Mieter allein aufgebürdet werden kann. Einer pauschalen Reduzierung der Miete erteilten die Richter jedoch eine klare Absage und verwiesen auf eine notwendige Abwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Die Möglichkeit der Mietminderung aufgrund behördlicher Betriebsschließungen und damit das Vorliegen eines Mangels verneinte der BGH.
Im Einzelnen:
Mit dem heutigen BGH-Urteil wurde der Anspruch der gewerblichen Mieter auf Anpassung der Miete während der behördlich angeordneten Lockdowns gegenüber den Vermietern nun höchstrichterlich bekräftigt. Zwar lehnt der BGH einen Mietmangel der Mietsache aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen und damit eine Minderung der Miete nach § 536 BGB ab.
Der Mieter hat aber einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB, sofern ihm als Folge der umfangreichen staatlichen Eingriffe ein Festhalten am unveränderten Vertrag nach umfassender Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Dies ist dann zu bejahen, wenn die mit den staatlichen Eingriffen verbundenen Nachteile des Mieters über das von ihm grundsätzlich zu tragende gewöhnliche Verwendungsrisiko hinausgehen und sich damit ein von der mietvertraglichen Risikoverteilung ohne vertragliche Regelung nicht erfasstes allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, das nach Ansicht des BGH regelmäßig keiner Partei allein aufgebürdet werden kann.
Bei der Anpassung der Miete sind nach dem BGH sämtliche Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu berücksichtigen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht dem Mieter auch nur ein Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile zu, nicht hingegen eine Überkompensation der Verluste. Folglich sind einerseits zum Beispiel Umsatzeinbußen des Mieters (nur des betroffenen Geschäfts, nicht des gesamten Konzerns), andererseits aber auch seitens des Mieters erlangte finanzielle Vorteile durch staatliche Hilfen und Unterstützungsleistungen oder Versicherungsleistungen des Mieters, nicht aber staatlich gewährte Darlehen, als Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile zu berücksichtigen. Eine tatsächliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Mieters ist dagegen nicht erforderlich. Daneben sind aber auch die jeweiligen Interessen des Vermieters zu berücksichtigen.
Eine pauschale Betrachtungsweise, wie die durch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände vorgenommene Reduzierung der Miete um die Hälfte für die Zeit der behördlich angeordneten Geschäftsschließung, lehnte der BGH hingegen ab. Das Urteil des OLG wurde daher vom BGH aufgehoben und muss nun neu verhandelt werden.
Praxishinweis
Die Entscheidung des BGH liefert nun eine sach- und interessengerechte Lösung für die Parteien gewerblicher Mietverträge. Nur durch eine umfassende Abwägung sämtlicher Umstände und der beiderseitigen Interessen im Einzelfall können die Folgen der Corona-Pandemie sachgerecht beurteilt, zwischen den Vertragsparteien ausgeglichen und in der Folge der Fortbestand bislang vertrauensvoller und langfristiger Mietverhältnisse gesichert werden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Lilian Milkovic und Rechtsanwalt Georg A. Schmidt zur Verfügung.

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