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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Mit seiner am 28. Oktober 2021 veröffentlichen Entscheidung vom 2. Juli 2021 (Aktenzeichen XI R 22/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen des § 4 Nummer 9 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich widerrufen werden kann.
Sachverhalt
2009 hat die Klägerin, eine GmbH, mit notariell beurkundetem Grundstückskaufvertrag ein Gebäude erworben. Diese wollte das auf dem Grundstück stehende Gebäude sanieren und dann steuerpflichtig weiterverkaufen. Die Verkäuferin verzichtete auf die Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen. Im Jahr 2011 veräußerte die Klägerin eine Teilfläche des Grundstücks mit dem nicht sanierten Gebäude steuerfrei. Mit notariellem Vertrag („Änderung eines Grundstückskaufvertrags“) vom 23. April 2012 vereinbarten die Verkäuferin und die Klägerin die Rückgängigmachung des im Grundstückskaufvertrag aus 2009 erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung.
Das Finanzamt hielt die Rückgängigmachung des Verzichts für unwirksam und vertrat die Auffassung, der vorgenommene Vorsteuerabzug sei gemäß § 15a Absatz 2 UStG zu berichtigen. Ein Einspruch der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der dagegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg statt (Aktenzeichen 1 K 3115/18).
Würdigung des BFH
Der BFH bestätigt die Entscheidung des FG, dass die Verkäuferin wirksam den Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Absatz 2 UStG widerrufen hat. Nach Auffassung des höchsten deutschen Finanzgerichts kann der Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen erfolgen, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO) noch änderbar ist. Zudem kann der Widerruf des Verzichts außerhalb eines notariellen Kaufvertrags erfolgen.
Hierbei ist zu beachten, dass der BFH zwar eine Rückgängigmachung des Verzichts auf der Steuerbefreiung zulässt. Ein außerhalb des ursprünglichen notariellen Kaufvertrages erklärter, nachträglicher Verzicht auf die Steuerbefreiung bleibt hingegen nicht möglich, auch wenn er notariell beurkundet wird (vgl. hierzu das frühere Urteil des XI. Senats vom 21. Oktober 2015 – Aktenzeichen XI R 40/13 sowie § 9 Absatz 3 Satz 2 UStG). Der BFH begründet dies mit dem Schutz des Leistungsempfängers vor einem nachträglichen Verzicht des leistenden Unternehmers und damit vor einer nachträglichen Steuerschuld des Leistungsempfängers.
Praxishinweis
Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen von Grundstückstransaktionen ein möglicher Verzicht auf die Steuerfreiheit stets genau geprüft und in Zweifelsfällen lieber vorsorglich erklärt und ggf. nachträglich widerrufen werden.

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