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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Internationales Business
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 hat das BMF gut zwei Jahre nach Einführung der EU-weit gültigen Regelung des Konsignationslagers den Umsatzsteueranwendungserlass um einen neuen Abschnitt 6b.1 über die Vereinfachungsregelung für ein Lager zu Abrufzwecken – Konsignationslager- erweitert. Das BMF-Schreiben erläutert und bestätigt die Grundsätze und Regelungen des Konsignationslagers, die nunmehr rückwirkend auf Umsätze mit Transportbeginn ab 1. Januar 2020 anzuwenden sind.
Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium definiert das Konsignationslager im Sinne von § 6b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als jedes Warenlager, in das der liefernde Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter Gegenstände aus dem Abgangsmitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in einen zum Verbleib gedachten Bestand und zur Entnahme nach eigenem Ermessen durch einen bekannten Erwerber befördert oder versendet. Wer sich als liefernder Unternehmer auf die Konsignationsregelung berufen will, darf in dem Bestimmungsland nicht (weder durch seinen Sitz; Sitz der Geschäftsleitung oder eine Betriebstätte) ansässig sein. Die Ansässigkeit des liefernden Unternehmers wird jedoch bereits begründet, wenn dieser über ein eigenes oder angemietetes mit eigenen Mitteln (zum Beispiel) betriebenes Lager im Bestimmungsland verfügt, selbst, wenn dieses in das Liefergeschehen nicht eingebunden ist. Für die gesetzlich vorgesehene vertragliche Vereinbarung sind Rahmenverträge zwischen dem liefernden Unternehmer und dem späteren Erwerber ausreichend, sofern die Vereinbarung die Entnahme durch den Abnehmer - die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ - zu einem späteren Zeitpunkt als dem Ende der Beförderung oder Versendung der Waren vorsieht. Ebenso bleibt das BMF bei seiner Auffassung, dass der Erwerber seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes gegenüber dem liefernden Unternehmer (aktiv) verwenden muss.
Auch mobile Lager wie etwa Container oder Schiffe können unter Einhaltung der dafür zu beachtenden Voraussetzungen als Konsignationslager genutzt werden; ebenso besteht die Möglichkeit, mehrere Abnehmer über das Konsignationslager zu beliefern oder den Abnehmer zu wechseln. Gewöhnliche, branchenübliche Verluste von Waren im Lager in Höhe von fünf Prozent (wert- oder mengenmäßig) des Gesamtbestands sind für die Anwendung der Regelungen zum Konsignationslager unschädlich.
Keine Anwendung: Die Konsignationslagerregelung kann nicht bei Lieferungen aus dem Drittland oder bei Lieferungen im Reihengeschäft angewendet werden.
Frist: Die Waren müssen binnen einer 12-Monatsfrist entnommen werden. Der Zeitraum beginnt einen Tag nach Beendigung der Beförderung. Für Flüssigkeiten, Gase und Schüttgüter wird es nicht beanstandet, wenn für Zwecke der Fristberechnung das FiFO-Prinzip („First in-First out“) angewendet wird.
Wegfall der Voraussetzungen: Sofern die Voraussetzung der Vereinfachungsregel des § 6b UStG wegfallen, ist der Lieferer verpflichtet, sich unverzüglich im Bestimmungsmitgliedstaat für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren und die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Es muss nachträglich ein innergemeinschaftliches Verbringen der Waren gemeldet werden.

GUT INFORMIERT!
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