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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sind beschlossen.
Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.
Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 3 Nummer 15 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen. Nun werden nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des GewStG über das Fondsstandortgesetz erfolgen.
Neue Erleichterungen
Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften (insbesondere gewerblich geprägte KGs und GmbHs) aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten beziehungsweise nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, das heißt gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen. Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (zum Beispiel aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.
Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach wird die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen
- für die Einspeisung beziehungsweise Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) an Mieter oder
- für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder
erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.
Zu beachten ist dabei, dass trotz der Unschädlichkeit der vorgennannten Einnahmen insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.
Ferner ist von Bedeutung, dass Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nummer 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen zählen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.
Die Neuregelung wird ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Dem entsprechenden Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland wurde mit Datum zum 28. Mai 2021 per Beschluss des Bundesrates zugestimmt.
Kommentar zu den neuen Erleichterungen
Die neuen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt. Sie werden wesentliche Hindernisse für Immobilienunternehmen beseitigen und ebnen weiter den Weg für die Energiewende auch in der Immobilienwirtschaft. Es ist jedoch zu beachten, dass die bisher ggf. schädlichen Tätigkeiten in der Praxis weiterhin identifiziert werden müssen, um
- sicherzustellen, dass der relevante Prozentsatz nicht überschritten wird und
- separat der Gewerbesteuer unterworfen zu werden.

GUT INFORMIERT!
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