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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Steuern für vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
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Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
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Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
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Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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Financial Services | Legal
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Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
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Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
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IT, IP & Datenschutz
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Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
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Mergers & Acquisitions (M&A)
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Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
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Expansion ins Ausland
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Hinweisgeberschutzgesetz für den Mittelstand Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen bis zum 17. Dezember 2023 handelnBis zum 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun ebenfalls interne Meldestellen eingerichtet haben, an die sich Beschäftigte, die Rechtsverstöße melden wollen, wenden können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Bereits seit 2014 gilt die Ukraine aufgrund der Vorkommnisse im Osten des Landes als Krisengebiet. Dennoch haben vermutlich nur wenige mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine durch Russland gerechnet. Nichtsdestotrotz trifft Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine besondere Fürsorgepflicht, wenn sie diese in ein Krisengebiet entsenden. Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten in diesem Fall über die Situation vor Ort zu informieren und muss diese Informationen laufend aktualisieren.
Spätestens seit die Bundesregierung im Februar 2022 dazu aufgerufen hat, die Ukraine zu verlassen, ergibt sich für den Arbeitgeber darüber hinaus sogar die Pflicht, diese aus der Ukraine zurückzuholen (§ 618 BGB). Dies erscheint aufgrund des derzeit bestehenden vereinfachten Verfahrens für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung für ukrainische Bürgerinnen und Bürger angemessen. Neben den Beschäftigten, die sich in der Ukraine aufhalten, empfiehlt es sich auch, eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Russland vorzunehmen. Gegebenenfalls kann sich auch für sie eine Rückholpflicht ergeben, weil sie möglicherweise Repressalien durch das russische Regime aufgrund ihrer Herkunft ausgesetzt sind. Zudem könnte es zu Zahlungsschwierigkeiten aufgrund des Ausschlusses Russlands aus dem Zahlungssystem SWIFT kommen.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ukraine und in Russland haben, unterstützen wir Sie gerne.