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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Compliance Unterstützt der Standard EDI künftig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?EDI hilft Unternehmen dabei, ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren, Vorlaufzeiten zu reduzieren und Fehler zu minimieren. Wir stellen dieses Modul sowie weitere innovative Technologien vor, die in diesem Kontext eingesetzt werden können, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Was ist die Taxonomie?
Mit dem European Green Deal hat sich die EU ambitionierten Zielen in Bezug auf Klima und Umwelt verpflichtet. Zentrales Ziel ist die Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Zudem wurden verschärfte Klimaziele bis 2030 gesetzt. Eine wichtige Rolle für die Finanzierung dieser Transformation und die Erreichung der umweltpolitischen Ziele spielen nachhaltige Investitionen. Über die Kapitalmärkte sollen private Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen (EU Aktionsplan Sustainable Finance).
Hier kommt die EU-Taxonomie ins Spiel: Als Klassifikationssystem definiert sie zum einen, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Bedingungen als ökologisch nachhaltig gelten, sprich taxonomiekonform sind (eine zusätzliche Sozialtaxonomie ist für einen späteren Zeitpunkt in der Entstehung). Zum anderen enthält sie die Anforderung, über den Umfang der nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre nichtfinanzielle Erklärung bzw. ihren nichtfinanziellen Bericht um Angaben dazu ergänzen, in welche von der Taxonomie abgedeckten Wirtschaftstätigkeiten das Unternehmen involviert ist, ob diese taxonomiekonform sind und welche Anteile an Umsätzen, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit solchen Tätigkeiten einhergehen.
Wann gilt eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig im Sinne der Taxonomie?
Die EU-Taxonomie legt den Fokus zunächst auf Klima- und Umweltaspekte – in diesem Zusammenhang wird häufig auch von einer Klima- oder Umwelt-Taxonomie gesprochen. Dabei stehen die folgenden sechs Umweltziele im Vordergrund:
- Klimaschutz
- Anpassungen an Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Für jedes Umweltziel definiert die EU einen Katalog an Wirtschaftstätigkeiten, die einen signifikanten Beitrag zur Erreichung des jeweiligen Ziels leisten können. Für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ existieren solche Kataloge und sind bereits seit dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Die Wirtschaftstätigkeiten für die übrigen Umweltziele werden derzeit ausgearbeitet und voraussichtlich 2023 verabschiedet.
Jede zu einem Umweltziel definierte Wirtschaftstätigkeit ist grundsätzlich taxonomiefähig und damit potenziell nachhaltig. Jedoch erst die Erfüllung gewisser Kriterien machen aus einer taxonomiefähigen tatsächlich auch eine nachhaltige taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit.
Die Kriterien umfassen zum einen die für jede Wirtschaftsaktivität individuell spezifizierten technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC). Sie enthalten die Bedingungen, unter denen die jeweilige Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt (Do no significant harm, DNSH). Zum anderen sind generelle Mindestschutzanforderungen (minimum safeguards) einzuhalten.. Diese beziehen sich u.a. auf die OECD-Leitsätze, die ILO-Kernübereinkünfte sowie die UN Guiding Principles und umfassen im Wesentlichen Sorgfaltspflichten und Due Diligence-Prozesse im Zusammenhang mit den Kernthemen Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmerrechte), Bestechung bzw. Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb.
Erst unter Einhaltung sämtlicher Kriterien erfüllt die Wirtschaftstätigkeit die Bedingungen für Taxonomiekonformität und gilt in diesem Sinne als (ökologisch) nachhaltig.
Welche Schritte sind zur Umsetzung der Taxonomie im Unternehmen nötig?
Der Prozess zur Umsetzung der EU-Taxonomie lässt sich in drei grundlegende Schritte unterteilen:
Zunächst gilt es zu analysieren, welche von der EU festgelegten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten das Unternehmen betreibt. Die Taxonomie erfasst nicht jedes Unternehmen gleichermaßen, denn die Tätigkeiten wurden insbesondere nach ihrem Einflusspotenzial auf die Erreichung eines Umweltziels ausgewählt. Dadurch ist bspw. die Geschäftstätigkeit einer Immobiliengesellschaft deutlich stärker von der Taxonomie abgedeckt als die einer Handelsgesellschaft.
Der Identifizierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten folgt die Analyse der technischen Bewertungskriterien und der Mindestschutzanforderungen. Erfüllt die Aktivität sämtliche Kriterien wie oben beschrieben, handelt es sich um eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit.
Im nächsten Schritt sind die Taxonomie-KPIs im Zusammenhang mit den zuvor identifizierten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die Anteile an den gesamten Umsätzen, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) des Unternehmens, die im Zusammenhang mit den identifizierten Wirtschaftstätigkeiten stehen.
Die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten sind inklusive der jeweiligen Umsatz-, CapEx- und OpEx-Anteile in der nichtfinanziellen Erklärung bzw. dem nichtfinanziellen Bericht offenzulegen – unter Verwendung der durch die EU bereitgestellten Berichtstabellen. Darüber hinaus sind ergänzende Angaben zum Prozess und für das Verständnis wesentliche Informationen in der Berichterstattung darzulegen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist ein komplexes Unterfangen. Unsere bisherigen Projekterfahrungen haben gezeigt, dass viele Unternehmen den Umsetzungsaufwand unterschätzen und Umsetzungsprojekte zu spät starten. Zahlreiche Auslegungsmöglichkeiten und eine hohe Regulierungsdynamik kommen erschwerend hinzu: Die Kataloge werden im Laufe der Zeit erweitert (z.B. die nachträgliche Einbeziehung von Kernenergie und gasförmigen Brennstoffen in 2022). Die technischen Bewertungskriterien werden regelmäßig überprüft und ggf. dem aktuellen Stand der Technik entsprechend angepasst.
Wir behalten den Überblick und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen – vom ersten Anforderungsverständnis über die Projektplanung, die Analyse von Wirtschaftstätigkeiten und des Anpassungsbedarfs von Prozessen, Daten und Systemen bis hin zur Berichterstattung.
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