Bis zum 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun ebenfalls interne Meldestellen eingerichtet haben, an die sich Beschäftigte, die Rechtsverstöße melden wollen, wenden können.

Der Begriff des Whistleblowers (Hinweisgebenden) ist seit der gleichnamigen EU-Richtlinie Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Hinweisgebende hatten bis zu diesem Zeitpunkt bei Meldung eines sich innerhalb des eigenen Unternehmens zugetragenen Verdachtsfalles, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Repressalien zu befürchten. Dies hat sich national durch das Inkrafttreten des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 02.Juli 2023 nun geändert.

Hinweisgeberschutz in Kürze

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz von Hinweisgebenden (Whistleblowern) sichergestellt werden. Die Frist zum 17. Dezember 2023 gilt für die Einrichtung der internen Meldestelle in Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Gemeldeten Hinweisen müssen diese Unternehmen mit der notwendigen Sorgfalt nachgehen.

Bislang mussten lediglich Unternehmen ab 250 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Wenn das unterblieben ist, drohen seit dem 01.12.2023 Bußgelder.

Zudem sind Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz u.a. verpflichtet,die Identitäten hinweisgebender und sämtlicher von der Meldung betroffenen Personen zu schützen und Repressalien gegenüber Hinweisgebenden zu verhindernDen Unternehmen drohen Schadensersatzansprüche und Reputationsschäden, wenn sie nachweislich gegen das Verbot von Repressalien verstoßen.

Hinweisgeberschutz mit dem Hinweisgebersystem von Grant Thornton

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der vom Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen.

Mit Hilfe unseres onlinebasierten Meldetools können Hinweise – inklusive einer Beweiskette – vertraulich gemeldet werden. Die Verantwortung des Unternehmens erschöpft sich nicht in der Entgegennahme der Meldung. Vielmehr müssen Verdachtsfälle weiterbearbeitet werden.

Aus diesem Grund bieten wir zusätzlich zur Einrichtung unseres Hinweisgebertools weitere Dienstleistungen an:

  • Kontaktaufnahme unseres Compliance-Teams mit dem Hinweisgebenden unter, sofern erwünscht, stetiger Gewährleistung seiner Anonymität
  • Juristische Prüfung des Hinweises auf Stichhaltigkeit
  • „Internal Investigations“ mit Spezialisten aus Arbeits-, Straf- und Steuerrecht sowie Forensik und Schadensermittlung

Sprechen Sie uns gern direkt an.