-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Am 30. August wurde der Gesetzentwurf für das Wachstumschancengesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Er beinhaltet unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz -Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG) sowie Änderungen des Forschungszulagengesetzes. Lesen Sie hier die wesentlichen Neuerungen:
Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz
Das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz regelt die Gewährung von Investitionsprämien mit dem Ziel, die Transformation der Wirtschaft in Richtung von mehr Klimaschutz zu befördern. Anspruchsberechtigt für etwaige Investitionsprämien sind Steuerpflichtige (inkl. optierende Gesellschaften nach § 1a KStG) soweit sie steuerpflichtige Einkünfte haben sowie Mitunternehmerschaften.
Investitionen können begünstigt werden, sofern sie förderfähige Aufwendungen von Mindestens 5.000 Euro beinhalten. Darunter fallen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Außerdem gilt dies auch für Maßnahmen an einem bereits bestehenden abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, sofern diese zu nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist dabei, dass die Anschaffung, Herstellung oder Maßnahme
- in einem Einsparkonzept enthalten ist, welches von einem zugelassenen Energieberater erstellt wurde und die wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 i.S.d. § 8a EDL-G erfüllt,
- die Energieeffizienz des Unternehmens verbessert und damit geltende Unionsnormen übertrifft oder angenommene aber noch nicht in Kraft getretene Unionsnormen erfüllt, sofern die Investition spätestens 18 Monate vor Inkrafttreten der Norm durchgeführt und abgeschlossen wird und
- im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Maßnahme sowie im darauffolgenden Wirtschaftsjahr in einer inländischen Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Ausgenommen von einer Förderung sind Aufwendungen für Anlagen für Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme oder Fernkälte sowie Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Der Zeitraum der Fördermaßnahmen beginnt mit der Gesetzesverkündung, frühestens am 31. Dezember 2023 und endet mit dem 31. Dezember 2030. Wichtige Voraussetzung ist dabei die o.g. Zertifizierung durch einen zugelassenen Energieberater. Soweit das betroffene Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder nach EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept jedoch auch durch einen eigenen Energiemanager erstellt werden.
Jeder Anspruchsberechtigte kann maximal vier Anträge auf Investitionsprämien im Förderzeitraum (nach 31.12.2024 und vor 01.01.2032) stellen. Die Investitionsprämie kann neben anderen staatlichen Förderungen oder Beihilfen gewährt werden, es ist jedoch nur eine Förderung pro Investition möglich. Die Bemessungsgrundlage im Förderzeitraum muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 200Millionen Euro pro Anspruchsberechtigten betragen. Die Investitionsprämie beträgt 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, somit sind maximal 30 Millionen Euro Prämie im Gesamtförderzeitraum möglich.
Forschungszulagengesetz
Darüber hinaus sieht das Wachstumschancengesetz im Bereich der Forschungszulage die erstmalige steuerliche Förderung von Sachinvestitionen vor. Dies soll über eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf die Abschreibungsbeträge von im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass diese nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden und für die Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich sind. Die Notwendigkeit für das Forschungsvorhaben ist durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu bestätigen.
Weiterhin soll der Fördersatz, mit dem das Auftragsentgelt in die förderfähige Bemessungsgrundlage einfließt, von derzeit 60 Prozent auf zukünftig 70 Prozent ansteigen, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2023 in Auftrag gegeben wurde. Ferner sieht das Gesetz ab dem 01.01.2024 eine Verdreifachung der maximalen Bemessungsgrundlage auf zukünftig zwölf Millionen Euro vor. Der Fördersatz beträgt hiervon grundsätzlich 25 Prozent, so dass ab dem kommenden Jahr eine Gesamtförderung von maximal drei Millionen Euro erreicht werden kann (derzeit einer Million Euro). Schließlich sieht das Wachstumschancengesetz für kleine und mittelgroße Unternehmen die Erhöhung der Forschungszulage von derzeit 25 Prozent auf künftig 35 Prozent der Bemessungsgrundlage vor.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben, stehen unsere genannten Expertinnen und Experten jederzeit gern zu Ihrer Verfügung.