In einer zunehmend internationalisierten Welt zieht es die Nachfolgegeneration immer häufiger ins Ausland. Bei grenzüberschreitenden Wohnsitzwechseln und Anteilsüber-tragungen droht die Wegzugsbesteuerung. Gut zu wissen: Es gibt Strategien, wie die steuerlichen Risiken auch bei frühzeitiger Beteiligung der Nachfolgegeneration am Unternehmen vermieden werden können.

Der Beitrag wurde verfasst von unseren Experten Jan-Lukas Lüken und Andreas Klotz

Unternehmern ist es häufig ein wichtiges Anliegen, frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu beginnen und Anteile auf ihre Kinder zu übertragen, auch um die derzeitigen Verschonungen von Unternehmensvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch nehmen zu können. 

Die Nachfolgegeneration zieht es in einer zunehmend internationalisierten Welt jedoch oft ins Ausland, sei es zum Studium oder um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In diesen Fällen droht dann die sogenannte Wegzugsteuer, also die Besteuerung einer fiktiven Veräußerung des Unternehmens. Die Wegzugsteuer kann dann anfallen, wenn natürliche Personen, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent halten, ins Ausland umziehen oder Anteile grenzüberschreitend verschenkt oder vererbt werden. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil der anfallenden Steuer kein Liquiditätszugang gegenübersteht und die unbefristete Stundung im EU/EWR Ausland Anfang des Jahres 2022 weggefallen ist. 

Dieser Konflikt ist jedoch nicht unlösbar und kann im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung und sorgfältigen Planung vermieden werden. Im Geschäftsbereich Private Finance haben wir uns darauf spezialisiert, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu ermöglichen und dabei auch Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuer entwickelt. Sprechen Sie uns an!